Denkmalschutz: Amt prüft Hallenbad

Erstellt am 11. Oktober 2017 | 11:10
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Bedeutsam. Das Bundesdenkmalamt will feststellen, inwieweit das Neusiedler Hallenbad, in den Siebzigerjahren im Stil des „Brutalismus“ erbaut, schützenswert ist.
Foto: Reiter
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Neos schalten Bundesdenkmalamt ein, dieses will nun Zustand des Gebäudes vor Ort unter die Lupe nehmen.

Seit Montag hat das Hallenbad seit seiner zweiwöchigen Revision wieder geöffnet und auch im Hallenbad-Restaurant „pool“ weht mit der neuen Pächterin Petra Magg ein frischer Wind.

Nun gibt es einen neuen Aspekt in der Diskussion um die Zukunft des siebziger Jahre Baus, der hohe Wellen schlägt: Denn derzeit prüft das Bundesdenkmalamt nach einer Anfrage der Neusiedler Neos, ob das Hallenbad unter Denkmalschutz gestellt werden sollte.

"Das Hallenbad kann genauso wichtig sein, wie das Renaissancehaus“Peter Adam vom Bundesdenkmalamt

„Kein uninteressantes Objekt, das es durchaus Wert ist, es genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Hallenbad kann genauso wichtig sein, wie das Renaissancehaus“, erklärt Peter Adam vom Bundesdenkmalamt, Abteilungsleiter für Burgenland. Deshalb soll in den nächsten Tagen ein Lokalaugenschein vor Ort stattfinden. „Wir sind jetzt schon in den Siebzigerjahren angelangt und müssen darauf schauen, dass man die exemplarisch wichtigsten Objekte erhält, die eine geschichtliche, künstlerische oder kulturelle Bedeutung haben“, erklärt Adam.

"Höhere Kosten bei denkmalgeschützten Gebäude"

Vizebürgermeisterin Elisabeth Böhm (SPÖ) meint dazu: „Ob das Hallenbad Neusiedl am See unter Denkmalschutz gestellt wird, muss jetzt das Bundesdenkmalamt entscheiden. Aus Erfahrung weiß man, dass bei einem denkmalgeschützten Gebäude - bei einer Sanierung - wesentlich höhere Kosten anfallen, als bei einem nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäude.“

Stadtrat Thomas Halbritter (ÖVP) beschreibt die Eigenschaften des Baus: „Für mich ist das Hallenbad ein sehr positives Beispiel für die Architektur der siebziger Jahre, im Gegensatz zu den damaligen Betonbunkern. Schon damals wegweisend und auch noch heute ein helles, lichtdurchflutetes und zeitloses Bauwerk.“ Laut Halbritter müssen die Fachleute beurteilen, ob das Hallenbad unter Denkmalschutz gestellt werden sollt: „Vielleicht gibt es dadurch die Möglichkeit, zusätzliche Förderungen zu lukrieren.“