Gericht bestätigt Denkmalschutz für Hallenbad

Laut heutigem Urteil des BVwG wurde der Bescheid des Bundesdenkmalamtes bestätigt, der das 1977 eröffnete Neusiedler Hallenbad aufgrund seines Architekturstils im "Brutalismus" als schützenswert befand. Der Bescheid wurde vom Bundesdenkmalamt bereits am 7. Juni 2019 ausgestellt und von der Stadtgemeinde und den Freizeitbetrieben angefochten.
Auflagen durch den Denkmalschutz würden die Sanierungskosten des Bades erhöhen, so die Befürchtung.
Das Urteil des Richters wurde mit den Sachverständigengutachten des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesdenkmalamtes begründet.
Nachdem die Verhandlung zweimal verschoben wurde und sich damit die Planung für eine Sanierung des Bades verzögerte, ist die Erleichterung über den nun schnellen Urteilsspruch groß - auch wenn die Beschwerde der Stadtgemeinde abgelehnt wurde: "Endlich gibt es eine Entscheidung und wir können an einer Lösung zum Erhalt unseres Hallenbades zügig arbeiten. Das Hallenbad ist eine wichtige Institution unserer Stadt für Kinder und Erwachsene", sagt Bürgermeisterin Elisabeth Böhm (SPÖ).
Geschäftsführerin der Freizeitbetriebe Neusiedl am See Mag. Anna Horvath stellt fest: „Jetzt haben wir durch das Urteil endlich Rechtssicherheit und können die weiteren Schritte zur Sanierung setzen“.
Seit 4. März ist das Neusiedler Hallenbades wegen Einsturzgefahr geschlossen.
Für Sportlandesrat Heinrich Dorner ist in erster Linie wichtig, dass jetzt endlich die notwendige Klarheit herrscht. Nun werde man rasch die Gespräche mit der Gemeinde Neusiedl intensivieren und gemeinsam nach einer Lösung suchen, die wirtschaftlich vertretbar ist. „Klar ist: Das Hallenbad Neusiedl wird auch in Zukunft weiterbestehen. Es gibt das eindeutige Bekenntnis seitens des Landes im Regierungsprogramm, dass alle drei burgenländischen Hallenbäder erhalten bleiben – also auch das Hallenbad in Neusiedl.“ Dorner erwartet sich auch einen Beitrag durch den Bund: „Immerhin geht es hier um die Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes. Daher ist eine finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Bundesdenkmalamtes nur logisch.“