Neusiedlerin um 26.000 Euro geprellt

Erstellt am 17. März 2022 | 04:43
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Am Gericht St. Pölten fand die Verhandlung statt.
Foto: Hinterndorfer
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Neusiedlerin wurde um 26.000 Euro geprellt. Eine Niederösterreicherin um 65.000 Euro. „Bote“ wurde verurteilt.

Opfer von Betrügern wurde eine Pensionistin aus Neulengbach im Juni des Vorjahres: Ein Anrufer gab sich als Polizist aus und lockte der alleinlebenden Frau mindestens 65.000 Euro heraus. Der Fall beschäftigte jetzt das Gericht St. Pölten.

Die Neulengbacherin hatte das ersparte Geld daheim gehabt. Ihr mittlerweile verstorbener Mann habe wenig Vertrauen zu Banken gehabt, berichtet die Dame als Zeugin vor Gericht. Nach dem Telefonat mit dem vermeintlichen Polizisten deponierte sie bei einer Hecke vor dem Haus ein Paket mit den Ersparnissen, das wenig später abgeholt wurde.

Auch eine alleinstehende Frau in Neusiedl am See fiel auf den Polizeitrick herein: Sie deponierte 10.000 Euro und 10 Golddukaten im Wert von damals 1.600 Euro vor der Haustür. Auch in diesem Fall war das Packerl wenig später weg.

Hinter den Taten dürfte eine polnische Bande stehen. Jener Mann, der in beiden Fällen die Beute abholte, wurde gefasst. Er musste sich vor einem Schöffengericht verantworten. Der 32-jährige gebürtige Türke legte ein Geständnis ab: Es tue ihm leid, er habe nicht gewusst, dass das so eine abgekartete Sache sei, übersetzte eine Dolmetscherin seine Aussagen: „Ich wurde angerufen, mir wurde gesagt, wenn ich das Paket abhole, bekomme ich Geld.“ 4.000 Euro soll er für den Transport der beiden Pakete bekommen haben. Dass die Sache illegal ist, war dem Mann klar. Auf die Frage der Staatsanwältin, ob er gewusst habe, dass er älteren Menschen Geld wegnehme, antwortete der Angeklagte: „Ich schwöre, das habe ich nicht gewusst.“ Mehrmals betonte er, dass es ihm leidtue. Wie die Haupttäter auf ihn als „Boten“ gekommen sind, konnte der Mann nicht sagen.

„Betrugsmasche extrem verwerflich“

Die Staatsanwältin forderte eine hohe Strafe: „Diese Betrugsmasche ist extrem verwerflich.“ Sich die Schwächsten der Gemeinschaft auszusuchen und zu betrügen, sei unterste Schublade. Auch der Richter bezeichnete die Taten als besonders verwerflich: „Ich bin nicht emotionsbefreit, wenn alte Menschen um ihre Ersparnisse gebracht werden.“

Der Verteidiger plädierte für eine milde Strafe: „Die Tat ist verwerflich, aber mein Mandant hat nicht genau gewusst, was gemacht wird.“

Angeklagt war der in Wien lebende Mann weiters wegen Urkundendelikte: Er besaß einen gefälschten bulgarischen Pass und einen falschen bulgarischen Führerschein. Der österreichische Führerschein sei ihm wegen Suchtmittelkonsum abgenommen worden, so der Angeklagte. Er wurde schuldig gesprochen: Wegen gewerbsmäßiger Beitragstäterschaft zum Betrug und Urkundendelikten verhängte der Richter eine teilbedingte Haftstrafe von 24 Monaten. 16 Monate werden auf drei Jahre bedingt nachgesehen, acht Monate Haft sind unbedingt. Nach fünf Monaten Untersuchungshaft muss der Mann also noch eine Weile hinter Gitter. Die rund 90.000 Euro, um die die beiden Pensionistinnen betrogen wurden, muss er bezahlen.

Milderungsgründe waren die Unbescholtenheit und das Geständnis.