Sechs Teststationen im Neusiedler Bezirk. Das Burgenland testet auf das Corona-Virus von 10. bis 15. Dezember. Im nördlichsten Bezirk wird es Teststationen in Neusiedl am See, Parndorf, Zurndorf, St. Andrä, Illmitz und Pama geben.

Von Birgit Böhm-Ritter. Erstellt am 03. Dezember 2020 (16:05)
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Auswirkungen auf die Massentests werden keine erwartet
Auswirkungen auf die Massentests werden keine erwartet
APA

Von 10. bis 15. Dezember werden die bundesweit angeordneten Massentests im Burgenland stattfinden. Zwischen 150.000 und 180.000 Personen werden erwartet.
Mittlerweile wurden auf der Website des Landes Burgenland die Teststationen bekanntgegeben. 

Getestet wird zwischen 7.30 - 18.30 Uhr in:
Neusiedl am See, Bauhof 
Obere Wiesen 5, 7100 Neusiedl/See 

Parndorf, Feuerwehrhaus 
Untere Wunkau 15a, 7111 Parndorf 

Zurndorf, Bauhof 
Wirtschaftsweg 11, 2424 Zurndorf 

St. Andrä, Feuerwehrhaus 
Haniflgasse 11, 7161 St. Andrä/Zicksee 

Illmitz, Seniorentageszentrum
Viehweide 3, 7142 Illmitz 

Weiters ist im ganzen Land ein Testbus unterwegs, dieser macht am 10. Dezember in Pama am Hauptplatz vor dem Gemeindeamt halt.

Teilnahme kostenlos und freiwillig

Die Teilnahme an den landesweiten Tests ist freiwillig und kostenlos. Die Testaktion wird durchgeführt, um jetzt jene Menschen zu finden, die gerade mit dem Coronavirus infiziert sind, aber keine Symptome zeigen. Die Massentests machen es möglich, symptomfreie Infizierte rasch zu finden und damit die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen. Getestet werden können Burgenländerinnen und Burgenländer ab 6 Jahren, wobei Minderjährige von einem Elternteil begleitet werden müssen. Eine Anmeldung zu den Antigen-Schnelltests wird ab Montag, den 7. Dezember, über www.oesterreich-testet.at möglich sein.

Nicht getestet werden
·        Personen mit COVID-Krankheitssymptomen (in diesem Fall bitte den Hausarzt oder 1450 anrufen)
·        Personen, die zum Testzeitpunkt im Krankenstand sind
·        Personen, die zum Testzeitpunkt in behördlicher Absonderung (Quarantäne) sind
·        Personen, die berufsbedingt regelmäßig getestet werden
·        Kinder unter 6 Jahren
·        Personen, die in Alten- und Pflegeheimen wohnen
·        Personen, die in den vergangenen 3 Monaten an COVID erkrankt waren bzw. positiv getestet wurden, da der Antigen-Schnelltest in dieser Zeit trotz überstandener Infektion positiv ausschlagen kann