Badesalz statt Drogen verkauft: Betrugsprozess. Ein 42-jähriger Slowake wurde angeklagt, weil er einem verdeckten Ermittler Badesalz verkaufen wollte. Die Anklage lautet nicht auf Drogenhandel, sondern Betrug.

Der Fall ist kompliziert und beinahe filmreif: Statt 400 Gramm Pervitin (Crystal Meth) übergab ein in seiner Heimat massiv vorbestrafter Slowake 400 Gramm in kleinen Säckchen abgepacktes Badesalz an einen verdeckten Ermittler.
Vorgeworfen wird ihm nicht Drogenhandel, sondern Betrug.
Vor Gericht bekannte sich der in Untersuchungshaft sitzende Slowake nicht schuldig.
„Wie hätte ich einen Betrug begehen können, wenn ich mit diesem Menschen gar keine Vereinbarung hatte“, wehrte sich der Angeklagte.
Er habe den Deal mit einem Bekannten vereinbart, der in einer österreichischen Haftanstalt seine Strafe absitze.
Dieser Mann habe ihn nicht in Ruhe gelassen und ihn gedrängt, in der Slowakei Pervitin zu besorgen und es zu ihm ins Gefängnis zu schleusen.
„Mir wurden dafür 12.000 Euro versprochen“, berichtete der Angeklagte. „Das Geld habe ich nie erhalten und auch nicht damit gerechnet.“
Drogen für die Mithäftlinge?
„Er erklärte mir, er habe einen Mittelsmann, der werde die Drogen übernehmen, und ihm in die Justizanstalt bringen, wo er das Pervitin verkaufen würde“, berichtete der Angeklagte.
Er vermute nun jedoch, dass sich sein in Strafhaft sitzender Freund Vorteile erhofft habe, wenn er einen Drogendealer zur Strecke bringe. Schließlich traf er einen „Schwarzen mit Tätowierung“, der ihn vom vereinbarten Übergabeort in Parndorf zum McDonalds in Neusiedl gelotst habe.
Weil es in seiner Heimat „schrecklich hohe Strafen“ auf Drogenhandel gebe, habe er nie geplant gehabt, tatsächlich Pervitin zu besorgen, gab der Angeklagte zu.
Er habe Badesalz abgefüllt und die Päckchen am 9. Juli dieses Jahres in seinem Auto an den Mittelsmann übergeben. Diese Kontaktperson sei dann aus dem Auto ausgestiegen, um eine Waage zu holen, kurz danach sei der Polizeizugriff erfolgt. Geld sei ihm keines gezeigt worden, gab der Angeklagte vor Gericht an.
Der Prozess wurde vertagt, weil Zeugen vorgeladen werden müssen.