Hund „Volpino“ stirbt nach Tritt in illegale Falle

Erstellt am 25. Februar 2018 | 12:22
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Tragisch. Volpino wurde sofort von einer lokalen Tierärztin und Frauchen Giovanna Göschl versorgt, trotzdem erlag er seinen Verletzungen.
Foto: zVg
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Beim Gassi Gehen in Zurndorf tappte ein Spitzhund-Mischling in eine verbotene „Conibear“-Falle– er starb an den Folgen.

Ende Jänner ereignete sich ein tragischer Zwischenfall im Bereich der Zurndorfer Kreuzäcker, der jetzt von der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ öffentlich gemacht wurde.

„In der Nacht brach sein Kreislauf zusammen“

Giovanna Göschl ging mit ihrem angeleinten Spitzhund-Mischling „Volpino“ spazieren, als dieser in eine sogenannte „Conibear“-Falle tappte, die laut „Vier Pfoten“ direkt neben dem Gehweg platziert war.

Die rechte Pfote des Hundes blieb in der Falle stecken. Eine Tierärztin aus der Region eilte zur Erstversorgung zur Hilfe, danach wurde „Volpino“ in der Tierklinik Parndorf behandelt.

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Illegal. Hund „Volpino“ tappte in diese verbotene „Conibear“-Falle, die durch Berührung ausgelöst wird.
Foto: zVg

Trotz des raschen ärztlichen Einschreitens verendete der Hund noch in der selben Nacht, wie Frauchen Giovanna Göschl berichtet: „Die Blutung war sehr stark, Volpino bekam stundenlang Infusionen und Schmerzmittel. In der Nacht schließlich brach sein Kreislauf zusammen. Ich habe gleich Anzeige bei der lokalen Polizeibehörde erstattet. Nur circa eineinhalb Meter entfernt lag übrigens ein toter Iltis neben genau einer solchen Falle. Es war einfach schrecklich.“

Vier Pfoten: „Brutale, illegale Methoden“

Laut „Vier Pfoten“ handelt es sich beim Aufstellen einer solchen Falle um einen klaren Akt vorsätzlicher Tierquälerei. Außerdem könnten diese Fallen auch für Menschen gefährlich werden.

Wildtier-Experte Hans Frey dazu: „Der Fallensteller nimmt in Kauf, dass sich Tiere darin verfangen und unter größten Schmerzen elendig zugrunde gehen. Vier Pfoten erwartet eine klare Verurteilung des Täters nach dem österreichischen Tierschutzgesetz und des Strafgesetzes. Es muss auch im Interesse der Jäger selbst sein, dass die schwarzen Schafe verurteilt werden. Brutale, illegale Methoden haben im Jagdwesen nichts verloren.“

Gegen den noch unbekannten Fallensteller wurde Anzeige beim Landeskriminalamt Burgenland erstattet.