Acht Waffen versteckt: Nordburgenländer vor Gericht

Wegen illegalen Waffenbesitzes und einer Attacke auf seine Gattin musste sich ein arbeitsloser 54-jähriger Mann vor Richterin Karin Knöchl verantworten.
Anfang Mai 2019 hatte die Polizei in einem Schuppen des Angeklagten acht Waffen entdeckt. Er hatte dort ein halb-automatisches Gewehr und sieben Repetiergewehre versteckt, obwohl gegen ihn ein Waffenverbot verhängt worden war.
Am 18. Juni 2019 kam es zu einem Zwischenfall, bei dem die Gattin des Angeklagten verletzt wurde. Der damals alkoholisierte Mann soll seiner Frau Schläge auf den Kopf versetzt und sie so verletzt haben. „Ich gebe zu, dass ich sie an den Haaren gezogen habe, weil sie mich provoziert hat“, erklärte der Angeklagte. Seine Frau habe damals nach einem Messer gegriffen und auf ihn eingestochen, berief er sich auf Notwehr. „Ich wusste nicht, wo sie mir sonst noch hineinsticht“, sagte der Angeklagte.
„Es ist aktenkundig, dass Sie eine Stichverletzung hatten“, antwortete die Richterin.
Angeklagter lebt in Gartenhütte
Seine Frau habe ihn oft „geschimpft“, so auch an diesem Tag, berichtete der Angeklagte. Und nicht nur er, sondern auch seine Frau sei damals alkoholisiert gewesen. Der Angeklagte musste nach dem Vorfall zuhause ausziehen und lebt nun in einer Gartenhütte.
Seine Frau brachte die Scheidung ein und machte vor Gericht von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.
Einmal war der Mann bereits verurteilt worden, weil er mit einem Bambusstock auf seine Frau eingeschlagen hatte, ein anderes Mal, weil er verbotener Weise Waffen besaß. „Ich hoffe, dass Sie jetzt keine Waffen mehr haben!“, ermahnte die Richterin den Angeklagten. „Ich habe eine Bitte“, ließ der Angeklagte abschließend das Gericht wissen: „Dass ich nicht ins Gefängnis muss. Schön wäre es, wenn meine Frau wieder zu mir käme.“ „Ich glaube, sie will nicht mehr“, musste ihn die Richterin diesbezüglich enttäuschen.
Urteil: Fünf Monate bedingt und Geldstrafe
Der Mann wurde zu fünf Monaten Freiheitsstrafe bedingt und 480 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Die sichergestellten Waffen werden eingezogen.
„Ich bin froh, dass es so ausgegangen ist“, bedankte sich der Angeklagte und nahm das Urteil an. Die Geldstrafe darf er in zehn Monatsraten abstottern.