Telefonstalker aus dem Bezirk Neusiedl erneut verurteilt

Erstellt am 13. Mai 2022 | 05:07
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Stalker landete vor Gericht: 1.300 Anrufe bei einer Wirtin und ihrem Sohn.
Foto: BVZ
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Pensionist wurde 2020 wegen Stalkings verurteilt. Ein Jahr später bezichtigte er die Opfer zu lügen. Jetzt wurde er wieder verurteilt.

Ein 64-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Neusiedl musste sich innerhalb von zwei Jahren bereits zum zweiten Mal vor Richterin Birgit Falb verantworten. Im Mai 2020 war er wegen beharrlicher Verfolgung und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen worden.

Er hatte mehr als 1.300 Mal bei einer Wirtin angerufen und ihr und ihrem Sohn, der jetzt das Wirtshaus der Familie betreibt, mit dem Umbringen sowie mit Brandstiftung gedroht.

Schon damals hatte der Pensionist alles geleugnet. Er wurde aber verurteilt und das Urteil von 2020 ist rechtskräftig. Akzeptiert hat es der Pensionist wohl nicht.

Am 20. Mai 2021 behauptete er nämlich bei einem Besuch in einem Schanigarten, dass die Wirtin und ihr Sohn falsch ausgesagt und gelogen hätten. Jener 51-jährige Mann, dem der Pensionist seine Interpretationen des Gerichtsverfahrens von 2020 auftischte, nahm dessen Behauptungen im Schanigarten heimlich am Handy auf. Dieses Video brachte den Pensionisten nun neuerlich vor Gericht. Am Dienstag dieser Woche musste er sich wegen des Vorwurfs der Verleumdung vor Richterin Birgit Falb verantworten.

Stalker behauptete: „Morddrohungen erfunden“

„Die Morddrohungen haben’s erfunden! Die waren gelogen!“, hörte man den Pensionisten in dem Video sagen. „Ich sah nicht ein, dass man über ein Gerichtsurteil so spricht“, erklärte der 51-Jährige, warum er das Video angefertigt hatte. „Man geht gemütlich auf ein Bier und muss sich so etwas anhören!“ Die realitätsverdrehenden Behauptungen des rechtskräftig verurteilten Pensionisten am 21. Mai des Vorjahres sollen kein Einzelfall gewesen sein, wie Zeugen vor Gericht erzählten.

„Im Dorf wurde sehr spöttisch über uns gesprochen, dass wir die Verurteilten sind“, sagte der 44-jährige Wirt, Opfer der beharrlichen Verfolgungen und der Drohungen, wegen derer der Pensionist 2020 angezeigt worden war.

Wirtin: „So etwas ist mir noch nicht passiert!“

Auch seine 71-jährige Mutter machte einiges mit: „Ich gehe auf den Friedhof. Fragt mich eine Frau: Die wollen dich einsperren?“ So etwas sei ihr in ihrer Karriere noch nicht passiert. Dabei habe sie im Wirtshaus „allerhand erlebt“.

„Ich bekenne mich nicht schuldig“, blieb der Pensionist auch beim Verleumdungsprozess in dieser Woche stur. Bei dem Gespräch im Schanigarten habe er „nicht auf den Wortlaut geachtet“. „Dann überlegen Sie das nächste Mal, was Sie sagen!“, ermahnte ihn die Richterin. Der Pensionist dürfe nicht herumlaufen und behaupten, dass die Morddrohungen von den Opfern erfunden worden seien.

Er wurde nun wegen Verleumdung schuldig gesprochen und zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt. An den 44-jährigen Wirt muss er 330 Euro bezahlen, weil dieser wegen der Verleumdung schlaflose Nächte hat.

Der Pensionist bat um Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.