Bezirk Neusiedl: 16-Jähriger drosch auf Zufallsopfer ein

Um zwei Uhr nachts kam es am 16. Oktober 2021 an einer Kreuzung bei Bruckneudorf zu einem folgenschweren Zusammentreffen: Ein 19-jähriger Lenker hatte angehalten, ein 16-Jähriger klopfte an seine Scheibe.
„Er sagte, er braucht Hilfe, weil jemand zusammengebrochen ist“, erinnerte sich der 19-Jährige. Er stieg aus und ging zum Fahrbahnrand, um einem vermeintlichen Opfer zu helfen.
In dem Moment habe der Jugendliche eine „Waffe“ aus dem Gebüsch geholt und ihm eine „übergezogen“, so der 19-Jährige. Der Jugendliche hatte den ihm völlig unbekannten 19-Jährigen mit einem Metallbügel im Gesicht verletzt. „Hier ist noch die Narbe!“, zeigte dieser auf eine Stelle oberhalb seiner linken Augenbraue. Ein zweiter Schlag hatte ihn am Ellbogen erwischt.
„Warum haben Sie das gemacht?“, fragte Jugendrichterin Birgit Falb am Dienstag dieser Woche den wegen mehrerer Straftaten angeklagten 16-Jährigen. „Ich weiß es nicht“, antwortete dieser. „Woher hatten Sie den Metallbügel?“, wollte die Richterin wissen. „Ich schätze von zuhause“, antwortete der Angeklagte. „Damit können Sie jemanden umbringen!“, ermahnte die Richterin den jungen Mann.
Dieser hatte zu Beginn des Prozesses erklärt, er könne sich an die Straftaten nicht mehr erinnern. Täglich habe er Alkohol und Tabletten konsumiert. Am 21. November 2021 war er verhaftet worden, nachdem er in Kittsee mit Fußtritten ein Auto beschädigt und einem Polizeibeamten, der seine Identität feststellen wollte, einen Schlag gegen den Oberkörper versetzt hatte.
Zuvor hatte der 16-Jährige am 3. November 2021 ein Haus, mehrere Mülltonnen und einen Altkleidercontainer mit Farbe beschmiert, wodurch ein Schaden von mehr als 3.000 Euro entstand.
„Wenn du heute noch in mein Zimmer kommst, schlage ich dich bewusstlos.“ Angeklagter zu Vater
Seinem eigenen Vater hatte er zwei Tage später gedroht: „Wenn du heute noch in mein Zimmer kommst, schlage ich dich bewusstlos.“ Zu seiner Tablettensucht hätten ihn die „falschen Freunde“ gebracht, so der Jugendliche. „Am Anfang dachte ich, ich kann es kontrollieren“, berichtete er. In der Justizanstalt habe er jetzt einen Entzug durchgemacht. „Eigentlich braucht er Hilfe, keine Strafe“, stellte die Verteidigerin des Jugendlichen fest.
Ein Monat unbedingt und diverse Weisungen
Dieser wurde zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon sechs Monate bedingt. Weil er das eine Monat bereits in der U-Haft verbüßt hatte, konnte der 16-Jährige nach der Urteilsverkündung aus dem Gefängnis entlassen werden. Von der Jugendrichterin erhielt er mehrere Weisungen: Er muss eine Psychotherapie machen, die Familienintensivbetreuung fortsetzen und an einer ambulanten Drogenentwöhnungstherapie mit monatlichen Harntests teilnehmen.
An das am 16. Oktober verletzte Opfer muss der Jugendliche 600 Euro bezahlen.