Drogen im LKW-Tank geschmuggelt: 5 Jahre Haft

Ein 48-jähriger LKW-Fahrer aus Serbien wurde am Montag dieser Woche am Landesgericht Eisenstadt des Suchtgifthandels schuldig gesprochen. Er hatte am 29. November 2019 106 Kilogramm Cannabiskraut über Nickelsdorf nach Österreich eingeführt.
Kurze Zeit nach der Einreise wurde der Mann in der Donaustraße in Wien von der Polizei kontrolliert.
Ein Suchtmittel-Spürhund wurde beigezogen, der das Geheimversteck der Drogendealer entdeckte. Gegenüber der Polizei druckste der LKW-Fahrer nicht lange herum, sondern erzählte, was vorgefallen war.
10.000 Euro für Drogen-Lieferung
Am 22. November 2019 habe er von einer serbischen Tätergruppe den Auftrag erhalten, für ein Honorar von 10.000 Euro Suchtgift nach Österreich zu bringen.
Am 27. November 2019 fuhr er mit seinem LKW in den Kosovo, ließ den Schlüssel stecken und begab sich in ein Kaffeehaus. Der LKW wurde von den Mittätern abgeholt, der Originaltank ausgebaut, ein anderer Tank mit Ersatztank eingebaut.
Der Ersatztank wurde mit 106 Kilogramm Cannabiskraut befüllt. Über Serbien und Ungarn steuerte der LKW-Lenker Österreich an, in Wien hätte er den LKW samt Drogen wieder übergeben sollen.
Verteidiger Rudolf Mayer verwies darauf, dass sein Mandant auch hätte leugnen können, von dem Drogenversteck gewusst zu haben. Auch habe der Angeklagte darauf bestanden, kein Heroin oder Kokain zu transportieren. Vor Richterin Karin Lückl und dem großen Schöffensenat bekannte sich der LKW-Fahrer schuldig.
Er habe gewusst, dass sich Drogen im Reservetank befanden und habe die Tat wegen des in Aussicht gestellten Geldbetrages begangen.
Der Mann wurde zu fünf Jahren Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt. Der LKW samt Aufleger im Wert von 7.000 Euro wurde konfisziert und zur Versteigerung freigegeben. 990 Euro, die bei dem Angeklagten sichergestellt worden waren, fließen an die Republik Österreich. Das sichergestellte Suchtgift wird eingezogen.
Anwalt Rudolf Mayer trat nach der Urteilsverkündung zu seinem Mandanten, nahm ihn an der Schulter und sagte nur ein Wort: „Da!“ Dann wandte er sich zum Richtertisch und erklärte: „Da heißt ja!“
Damit war der Rechtsmittelverzicht des Angeklagten amtlich, auch Staatsanwältin Beatrix Resatz erklärte sich mit dem Urteil einverstanden.