Bruckneudorfer Weinbauern klagen Vogelkundler Matz

Erstellt am 06. Dezember 2020 | 04:12
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Stein des Anstoßes: Roman Matz inspizierte Lautsprecheranlagen in den Weingärten.
Foto: Havelka
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Vogelkundler Roman Matz wurde von einem Mitglied des Weinbauvereins Bruck wegen Betreten der Weingärten angeklagt.

Nächste Woche muss sich Roman Matz am Bezirksgericht Neusiedl am See im Rahmen einer Besitzstörungsklage gegen ihn rechtfertigen. Ihm wird vorgeworfen, er habe mehrmals widerrechtlich Weingärten am Ungerberg betreten. Der Prozess ist die Fortsetzung eines seit Jahren bestehenden Konflikts zwischen Matz und dem Weinbauverein Bruck.

Erst im September dieses Jahres erstattete Krankenpfleger, Vogelkundler und Mitglied von Birdlife Österreich Roman Matz Anzeige gegen den Weinbauverein, weil dieser über Lautsprecher die Weingärten mit Geräuschen beschallt, um damit Stare zu vertreiben, die es auf die Trauben abgesehen haben (die BVZ berichtete). Nach Ansicht von Matz sei die Geräuschkulisse gesetzeswidrig und störend für Ausflügler und Anrainer. Schreckschüsse dürften nur von Weingartenhütern abgegeben werden.

Schenzel: „Klage ist das letzte Mittel“

Schon im Oktober kündigte der Kassier des Weinbauvereins Bruck Thomas Windholz an, gegen Matz Anzeige wegen Besitzstörung zu erstatten. Diese erfolgte nun durch die Pächterin eines Weingartens.

Weinbauvereins-Obmann Wilhelm Schenzel: „Eine Klage ist das letzte Mittel. Ich habe mich als Obmann in der Sache immer zurückgehalten. Aber wenn jemand in der Nacht mit Scheinwerfern durch die Weingärten geht, ist das zu viel.“

Man könne nicht „Forderungen auf fremden Grund und Boden“ stellen. Grundsätzlich ist das Betreten der Weingärten generell verboten.

Es werde aber niemand beanstandet, der einen Spaziergang zwischen den Reben unternimmt, versichert Schenzel. Es sei eine Frage der Verhältnismäßigkeit. „Niemand wird sich aufregen, wenn ein Spaziergänger ein paar Trauben nascht. Wenn er einen Korb voll aberntet, gibt es ein Problem.“

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