XXXLutz-Lager: Naturschützer fordern weiter UVP

Die mündliche Verhandlung beim LVwG hatte am 13. November stattgefunden. Das mehr als 70-seitige Erkenntnis sei vergangene Woche "ein paar Stunden vor der Grundsteinlegung" ausgestellt worden, sagte Alliance-for-Nature-Generalsekretär Christian Schuhböck am Montag zur APA. In der Begründung der Entscheidung sei unter anderem argumentiert worden, dass diese Materie in einem gewerbebehördlichen Verfahren nicht zu behandeln sei.
Zwar werde auch im Erkenntnis mehrmals ein naturschutzrechtliches Verfahren angesprochen. "Wir haben nirgendwo gefunden, dass es ein naturschutzrechtliches Verfahren gegeben hat und wir fordern eines", stellte Schuhböck fest. Ein naturschutzfachliches Gutachten, das erstellt worden sei, "wird unter Verschluss gehalten". So könne man nicht einmal darauf reagieren.
Am Grundstück, auf dem das Lager entstehen soll, befinde sich "ein riesiges Areal mit römerzeitlichen Funden", wobei es sich um mehr als 1.000 Fundstücke handle, so Schuhböck. Deshalb sei es nach wie vor notwendig, eine UVP durchzuführen.
Das Unternehmen hatte über die Freilegung einer römischen Villa auch selbst auf seiner Homepage informiert. Die Arbeiten seien "in enger Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt" erfolgt, wurde betont. Es stelle sich die Frage: "Was passiert mit der Römischen Villa, wird sie überbaut?", meinte Schuhböck.
"Wir werden uns diese Woche beraten, was die weitere Vorgangsweise betrifft", sagte der Generalsekretär: "So, wie sich das jetzt darstellt, haben wir den Eindruck, man versucht, so rasch als möglich dieses Millionenprojekt durchzuziehen - ohne Rücksicht zu nehmen auf die Natur, auf die Avifauna, auf die Fledermäuse und jetzt, wie sich herauskristallisiert hat, noch dazu auf Sach- und Kulturgüter."