Nach Fahrerflucht: Pfefferspray gegen aggressiven Lenker

Weil er sich gegenüber den Polizeibeamten angriffslustig und bedrohlich benahm, wurde der Alkolenker angezeigt. Am Mittwoch, 24. Mai, stand er vor Gericht.
In der Nacht auf 12. Februar 2023 hatte der 21-Jährige zuerst Bier und dann in zwei Oberpullendorfer Lokalen „mehrere Gläser Bacardi“ getrunken.
„Dann fuhr ich mit dem Auto heim“, gab der Angeklagte zu.
„Warum das?“, wunderte sich Richterin Doris Halper-Praunias.
„Weiß ich nicht mehr“, antwortete der 21-Jährige.
Im Rausch gegen Hausmauer geprallt
Aufgrund seiner Alkoholisierung krachte er in der Nähe des Hauses seiner Eltern, in dem er wohnt, mit dem Auto in eine Hausmauer. Das habe er, so der 21-Jährige vor Gericht, gar nicht bemerkt.
Danach setzte er die Fahrt fort. „Das Auto wurde dann hinten im Garten gefunden“, berichtete der Angeklagte.
Er selbst legte sich ins Bett.
In der Zwischenzeit war die Polizei alarmiert worden. „Wir wurden zu einem Verkehrsunfall geschickt, Sachschaden mit Fahrerflucht“, berichtete ein 59-jähriger Polizeibeamter.
Das Unfallauto wurde gefunden. „Wir läuteten die Eltern des Fahrzeugbesitzers heraus und sein Vater sagte, dass der Sohn vor einer halben Stunde heimgekommen sei“, erinnerte sich der Polizist.
21-Jähriger schlug Glastür ein und verletzte sich an Scherben
Die Türe zum Zimmer des 21-Jährigen sei versperrt gewesen. „Er wurde munter, bekam die Türe aber nicht auf, haute die Glasscheibe ein, stieg in seinem Wahn durch die Glasscheibe und schnitt sich dabei“, schilderte der Polizist die dramatischen Szenen.
Der 21-Jährige habe Glück gehabt, dass kein großes Blutgefäß verletzt wurde, sonst „wäre er uns dort verblutet“.
Der blutende Alko-Lenker habe sofort zu schimpfen begonnen. „Ich bin 40 Jahre bei der Polizei, war zehn Jahre in Wien, das war jetzt aber die Krönung meiner Dienstzeit“, fasste der 59-jährige Polizist seine Eindrücke zusammen.
Man habe bei dem 21-Jährigen einen Alkoholtest durchführen wollen, das sei aber nicht möglich gewesen.
„Er hat getobt, war richtig aggressiv, man konnte ihn nicht beruhigen“, sagte der Polizist.
Alko-Lenker drohte: „Ich bring' dich um!“
Der Angeklagte habe gedroht: „Ich bring' dich um! Ich töte dich!“ Dabei machte er Anstalten, im Stiegenhaus mit geballten Fäusten auf den Polizisten zu springen.
Der Polizist zückte den Pfeffersprayy und benützte ihn schließlich auch. „Das hat gwirkt“, berichtete der Beamte. Der 21-Jährige sei zwar noch immer nicht ruhig, aber in seinen Tätlichkeiten eingeschränkt gewesen.
„Mein Bruder fuchtelte herum und sah nichts“, erinnerte sich der 24-jährige Bruder des Angeklagten. Er habe den Jüngeren ins Bad begleitet, um den Pfefferspray abzuwaschen.
Polizisten bei der Fahrt ins Spital weiter beschimpft
Der 21-Jährige wurde dann mit der Rettung ins Spital gebracht. „Er schrie und spottete, das ging noch während der Begleitung ins Krankenhaus und bis zur Entlassung so weiter“, berichtete eine Polizistin. Von „Hurenviechern und Krippeln“ sei die Rede gewesen, erinnerte sich ein weiterer Polizist.
„Mir war es peinlich, dass ich ins Auto eingestiegen bin mit so einem Alkoholpegel“, sagte der Angeklagte.
Es sei vor dem Vorfall „öfter vorgekommen, dass ich so viel trank“. Einen speziellen Grund habe es dafür nicht gegeben: „Mir ging es gut.“
Seither habe er den Alkoholkonsum gebremst: „Nicht mehr so viel und nicht mehr so oft“, sagte der 21-Jährige.
Führerschein ist für ein Jahr weg
Dem 21-Jährigen wurde der Führerschein für ein Jahr abgenommen. „Auch das Auto ist weg“, sagte er.
An sein Verhalten während des Polizeieinsatzes im Haus seiner Eltern könne er sich nicht mehr erinnern, so der Angeklagte. „Was war, weiß ich nur von Erzählungen meines Bruders“, sagte er.
„Ich kann mich nur erinnern, wie mich mein Vater vom Spital abholte“, ergänzte er. Beim Durchschlagen der Glastür habe er eine Verletzung an der rechten Hand erlitten.
„Brauchen Sie psychologische Unterstützung?“, fragte die Richterin. „Nein, auf keinen Fall!“, lehnte der Angeklagte ab. Auch mit Bewährungshilfe war er nicht einverstanden.
Angeklagter muss 100 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen
„Sie hatten viel Glück, das nichts Schlimmeres passiert ist“, ermahnte ihn die Richterin.
Der 21-Jährige erhielt eine Diversion: Er muss 100 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen und 150 Euro Pauschalkosten bezahlen, dann wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.