Photovoltaik wird in Unterfrauenhaid gefördert

„Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu fördern ist uns ein großes Anliegen. Deshalb haben wir bei der letzten Gemeinderatssitzung eine Förderung für private Photovoltaikanlagen beschlossen“, ist Bürgermeister Thomas Niklos über den einstimmigen Beschluss erfreut.
Gefördert werden Anlagen, die ab dem 1. Jänner 2023 errichtet werden. Ansuchen sind grundsätzlich nach Projektumsetzung und spätestens sechs Monate nach der Fertigstellung der Anlage im Gemeindeamt einzubringen. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz des Förderwerbers oder eine aufrechte Betriebsstätte in Unterfrauenhaid. Eine Vorlage für ein Ansuchen ist beim Gemeindeamt erhältlich. Es gibt zwei Fördervarianten:
Förderung 1 für Photovoltaikanlagen größer 0,8 kW bis 20 kW:
Pro kW werden 50 Euro als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Gefördert werden maximal 10 kW pro Haushalt oder Betriebsstätte.
Fördervoraussetzung ist eine Bestätigung über einen aufrechten Netzzugangsvertrag.
Förderung 2 für Photovoltaikanlagen bis 800 Watt:
Pauschal werden 50 Euro pro Anlage gefördert.
Fördervoraussetzungen sind eine Rechnung oder Zahlungsbestätigung sowie ein Foto der fertigen Anlage.