Alko-Lenker vor Gericht: „Es war ein Blödsinn“

Erstellt am 14. August 2020 | 05:34
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Gericht Prozess Urteil Symbolbild
Foto: shuterstock.com/ Evlakhov Valeriy
Alko-Lenker benutzte auf S31 falsche Fahrspur und verursachte schweren Unfall. 3600 Euro Geldstrafe und bedingte Haft.
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Mit seiner Freundin war es aus, den Frust ertränkte der 28-jährige Angeklagte mit Wohnsitz in der Buckligen Welt am 7. März im Alkohol. Trotzdem setzte er sich am Abend des Tages noch einmal hinters Steuer, um nach Sieggraben zu fahren, wo er sich mit einer anderen Frau treffen wollte. „Das war dann eh nix und ich wollte dann wieder heim!“, erinnerte er sich beim Prozess.

„Es war ein Blödsinn, es war unnötig“, gab er zerknirscht zu. Am Rückweg fuhr er über die Schnellstraße S31, wo zu diesem Zeitpunkt ein Baustellenbereich mit Gegenverkehr eingerichtet war. Aufgrund seiner Alkoholisierung geriet der Lenker auf die Gegenfahrbahn, wo ihm bald ein Auto entgegenkam. „Ich sagte zu meiner Frau: Verreiß‘ das Auto, der kommt uns entgegen“, berichtete ein 65-jähriger Mann. Kurz danach habe es „gescheppert“ und an das Folgende könne er sich nicht mehr erinnern.

Die Kollision war nicht mehr zu vermeiden gewesen. Die entgegenkommende Lenkerin erlitt Prellungen, ihr Mann einen Bruch der Wirbelsäule und eines Sprunggelenks. Zum Glück ist er von seinen schweren Verletzungen wieder genesen.

„Der Mann könnte sein Leben lang gelähmt sein!“, ermahnte Richterin Karin Knöchl den Angeklagten. Vorerst hat die Haftpflichtversicherung Schaden und Schmerzensgeld der Unfallopfer bezahlt. Voraussichtlich wird jedoch der Unfall-Lenker selbst zur Kasse gebeten werden. „Die Versicherung wartet den Ausgang des Strafverfahrens ab“, gab der Verteidiger des Angeklagten an. Der bislang unbescholtene und reumütig geständige Angeklagte wurde zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 3600 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Der 28-Jährige nahm das Urteil an. Die unbedingte Geldstrafe sei verhängt worden, so die Richterin, damit der Angeklagte spüre, dass sein Verhalten in der Gesellschaft nicht erwünscht ist und hohen Schaden verursache. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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