Anzahlung kassiert und Bekannte betrogen

6.000 Euro Anzahlung kassierte ein 40-jähriger Grazer bei einer guten Bekannten im Bezirk Oberpullendorf im Jänner 2019 für Baumaterial.
Er hatte ihr versprochen, bei ihrem Haus die Fassade zu gestalten. Doch dazu kam es nicht.
Vorladung zunächst zweimal nicht gefolgt
Die 6.000 Euro ließ der 40-jährige aus Bosnien-Herzegowina gebürtige Mann in sein marodes Transportunternehmen fließen. „Ich dachte, dass ich es wieder herausbekomme“, sagte der wegen Betrugs Angeklagte in der Vorwoche zu Richterin Birgit Falb.
Zweimal war er der Vorladung vors Landesgericht nicht gefolgt, erst als ihn die Polizei persönlich abholte und nach Eisenstadt brachte, klappte es mit der Verhandlung.
Seine eigene Firma hat er inzwischen stillgelegt, jetzt möchte er wieder bei einer Baufirma arbeiten, ließ der glücklose Unternehmer die Richterin wissen.
Viermal war er bereits verurteilt worden, zweimal davon einschlägig. „Bekennen Sie sich schuldig?“, fragte die Richterin.
Angeklagter gab den Betrug zu
„Ich brauche Ihnen da nicht eine Geschichte hineinzudrucken“, erwiderte der Angeklagte kleinlaut.
„Man betrügt keine gute Bekannte!“, hielt ihm die Richterin vor. „Ja, Frau Richterin“, antwortete der Angeklagte. „Ich schäme mich dafür.“ Gegen den glücklosen Unternehmer seien etliche Exekutionsverfahren anhängig, berichtete die Richterin.
Zehn Monate Freiheitsstrafe
Der Mann wurde zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. An seine Bekannte muss er die von ihr bezahlten 6.000 Euro zurückzahlen.
Die Richterin wies den Angeklagten darauf hin, dass er die Haftstrafe möglicherweise mit Fußfessel verbüßen könne. Der Mann nahm die Strafe an: „Ich habe Angst, dass es noch höher wird, wenn ich etwas dagegen mache.“ Er versprach, jetzt nur mehr arbeiten zu gehen.