Krokodil erfroren: Reptilien-Halter verurteilt

Der Mann wurde wegen Tierquälerei verurteilt, nachdem ein in seinem Häuschen im Bezirk Oberpullendorf untergebrachter Brillenkaiman, ein drei Meter langer Tigerpython und zwei kleinere Schlangen elend zugrunde gegangen waren.
Der Besitzer - eigenen Angaben zufolge seit seinem 17. Lebensjahr in Reptilien vernarrt - soll die Tiere seit August 2017 unzureichend versorgt haben. Er ist bei der Wiener Berufsrettung als Fahrer beschäftigt - möglicherweise ein Grund, warum er es nicht regelmäßig ins Mittelburgenland schaffte. Am 12. November traute der Vermieter des Hauses seinen Augen nicht, als dieser nach dem Rechten sehen wollte und durch ein Fenster ein offenbar verendetes Krokodil auf einer drinnen künstlich angelegten Sandbank liegen sah.
Der Hausherr schlug Alarm, als er seinen Mieter telefonisch nicht erreichen konnte. Die Bezirkshauptmannschaft ließ wegen Gefahr im Verzug die Haustür öffnen, der Amtstierarzt fand die nun verfahrensgegenständlichen Kadaver.
"A Krokodil und a Schlange frisst net vü"
Das Krokodil und die Riesenschlange waren erfroren, die beiden kleineren Schlangen verhungert. "Alle waren schon in leichtem Verwesungszustand", berichtete der Tierarzt einem Schöffensenat (Vorsitz: Claudia Bandion-Ortner). Die Stromzufuhr war bereits im Oktober gekappt worden, nachdem der Mieter die Rechnungen nicht bezahlt hatte. Auch die Miete von 350 Euro monatlich soll er schon länger schuldig geblieben sein.
"A Krokodil und a Schlange frisst net vü", behauptete der Angeklagte. Von da her sei es nicht problematisch gewesen, dass er nicht täglich bei seinen Tieren war. Allerdings hätte der Vermieter eines Tages das Schloss ausgetauscht, und da sei er nicht mehr ins Haus gekommen. Weshalb er in dieser Situation die Tiere einfach ihrem Schicksal überließ, konnte der Mann nicht recht erklären: "Es tut mir leid, dass das passiert ist. Es war ein Riesenfehler von mir. Ich wollte nicht, dass es so weit kommt mit den Reptilien. Das ist ja ein Hobby von mir."
"Das war mir eine Lehre. Keine Reptilien mehr."
Der Senat verhängte über den bisher Unbescholtenen zehn Monate, die ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab. Der Übeltäter war mit der Strafe einverstanden. Reptilien kämen ihm keine mehr ins Haus, sicherte er dem Gericht zu: "Mit dem habe ich abgeschlossen. Das war mir eine Lehre. Keine Reptilien mehr."
Allerdings besitzt der Mann jetzt eine Katze und - gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin - einen Hund. Die stünden "sehr gut im Futter", wie er auf eine entsprechende Frage der Richterin betonte.
Vier Pfoten: Exotische Wildtiere nicht als Heimtiere geeignet
Das aktuelle Urteil im Burgenland zeige laut "Vier Pfoten" einmal mehr, dass exotische Wildtiere nicht als Heimtiere geeignet seien: "Schlangen, Kaimane, Echsen etc. haben sehr spezielle Bedürfnisse, denen man in einem Haushalt nicht gerecht werden kann. Oftmals sind die Halter auch schlicht überfordert."
Leider gelte es nach wie vor als schick, solche Tiere zu halten. Daher häufen sich in den letzten Jahren leider die Fälle, in denen sie ausgesetzt werden.
"Vier Pfoten" fordert daher eine Neuregelung der Privathaltung von exotischen Tieren: einen verpflichtenden Sachkundenachweis sowie die Einführung einer Positivliste nach dem Vorbild Belgiens und der Niederlande mit Tierarten, die für die Heimtierhaltung geeignet sind: "Die Positivliste sollte auf Kriterien im Hinblick auf den Tierschutz und die artgemäße Haltung, dem Gefahrenpotential der Tiere sowie Risiken für den Natur- und Artenschutz basieren.“