Polizist sollte Drogentest „vergessen“: 25-Jährige vor Gericht

Erstellt am 30. Jänner 2022 | 04:26
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Foto: NP27/Shutterstock.com
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Eine 25-jährige Frau forderte einen Polizisten auf, gegenüber dem Jugendamt ihr Drogentest-Ergebnis zu verheimlichen.

Eine 25-jährige, vierfach vorbestrafte Frau aus dem Bezirk musste sich wegen des Vorwurfs der Bestimmung zum Amtsmissbrauch vor einem Schöffensenat verantworten. Sie war wegen ihres Lebensgefährten ins Visier der Behörden geraten. Der Mann war im Drogenmilieu und hatte sogar das gemeinsame Kind zum Heroinkauf mit nach Wien genommen. Im März 2021 musste die Frau eine Nacht in Polizeigewahrsam verbringen, weil sie mit ihrem Freund erwischt worden war, als sie Suchtmittel bei sich hatten.

Das Jugendamt nahm ihr den kleinen Sohn ab. Am Tag nach ihrer Entlassung rief sie am Polizeiposten an. „Sie sagte, sie habe am Jugendamt wegen ihres Sohnes vorgesprochen und dort angegeben, dass sie seit Herbst 2020 keine Suchtmittel mehr konsumiere“, erinnerte sich der ermittelnde Polizeibeamte. Die Frau habe ihn dann gebeten, bei Nachfrage durch das Jugendamt anzugeben, dass bei ihr kein Drogentest durchgeführt worden sei. Alternativ solle er mitteilen, dass ein bei ihr durchgeführter Drogentest ein negatives Ergebnis gehabt habe.

„Ich sagte, das mache ich sicher nicht“, berichtete der Polizist. Die Frau war damals positiv auf Kokain und THC getestet worden. Er schrieb einen Aktenvermerk und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen der Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Die Angeklagte gab zu, die Sachbearbeiterin am Jugendamt belogen zu haben. „Ich sagte, dass kein Drogentest durchgeführt wurde.“ Sie habe aber nicht den Polizeibeamten aufgefordert, für sie am Jugendamt zu lügen. „Darüber kann ich nur lachen“, sagte die 25-Jährige. „So ein Schwachsinn würde mir nicht einfallen. So etwas würde ich nie tun.“

Anstatt zu lachen, begann die ansonsten sehr selbstbewusst auftretende Frau aber vor Gericht zu weinen. Sie berichtete davon, sie sei von dem ermittelnden Beamten „gepiesackt“ und „malträtiert“ worden. „Ich glaube nicht, dass bei der Einvernahme etwas nicht Regelkonformes passiert ist“, sagte dazu der Polizist. Die Frau habe sogar rauchen gehen dürfen. Verurteilt wurde die Frau wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch und wegen einer Falschaussage vor Gericht bei einem Drogenverfahren. Sie erhielt eine Geldstrafe in der Höhe von 1.680 Euro und eine bedingte Haftstrafe von 14 Monaten. Mit der Verurteilung zeigte sich die Frau einverstanden. Gegen die Höhe der Strafe will sie berufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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