Land prüft Befragung zu Krematorium

Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP wurde bei der Gemeinderatssitzung am Dienstag der von ÖVP-Vizebürgermeister Andreas Kacsits, SPÖ-Gemeinderat Markus Neuhold und Kollegen eingebrachte Antrag auf Anordnung einer Volksbefragung zur geplanten Leichenverbrennungsanlage für den 6. Oktober mehrheitlich beschlossen. Man verwies in dem Zusammenhang auch auf die Bürgerinitiative gegen das Krematorium und die große Zahl an Unterschriften von besorgten Bürgern.
SP und VP beantragten Volksbefragung
SPÖ und ÖVP hatten zuvor auch die Sitzung beantragt. „Bei der letzten Gemeinderatsitzung wurde niemand über die Bauverhandlung informiert, weder der Gemeinderat noch die Bevölkerung“, kritisierte ÖVP-Vizebürgermeister Andreas Kacsits. SPÖ-Gemeinderat Markus Neuhold schlug in die gleiche Kerbe: „Wir wollen das fehlende Demokratieverständnis unterstreichen.
Anfang Juli war die letzte Gemeinderatssitzung. Schade, dass die Bauverhandlung mit keinem Wort erwähnt wurde. Wir haben via Amtstafel von der Bauverhandlung erfahren. Wir sind überzeugt, dass man das bewusst hinter dem Rücken der Bevölkerung und des Gemeinderates gemacht hat.“
„Habe es gemacht, wie im Gesetz vorgesehen“
LBL-Ortschef Manfred Kölly konterte, dass er als Bürgermeister Baubehörde sei und als solche bei verschiedenen Firmen, egal welcher, keine Unterschiede mache, weil es im Gesetz so vorgesehen ist. „Ich habe es ausgehängt, wie es gesetzlich gehört, habe den Bausachverständigen beauftragt, sich die Akten anzusehen und nicht mehr gemacht als eine Bauverhandlung auszuschreiben. „Alle Anrainer sind angeschrieben worden und hatten die Möglichkeit dort eine Stellungnahme abzugeben, Land, Straßenverwaltung, BH und Umweltanwalt waren involviert und eingeladen. Ich behandle keine Firma besser oder schlechter, wenn alle gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben da sind, habe ich das so zu machen, sonst mache ich einen Amtsmissbrauch.“
Kölly stellte dann auch einen Gegenantrag, die Entscheidung über eine Volksbefragung zu vertagen und den Antrag bei der Behörde überprüfen zu lassen. Er verwies dabei auf Paragraph 56/Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, wonach Wahlen der Gemeindeorgane, konkrete Personalfragen, Gemeindeabgaben, Tarife und Angelegenheiten, die Bescheide erfordern, nicht Gegenstand einer Volksbefragung, einer Bürgerinitiative oder einer Volksabstimmung sein können. „Wir sollten uns erst genau erkundigen, ob diese Fragestellung überhaupt in Ordnung ist. Wir sind der Meinung, dass es nicht korrekt ist und nicht dem Gesetz entspricht.“
Am Montag meinte Bürgermeister Manfred Kölly, dass laut Gemeindeabteilung des Landes der Beschluss nicht zulässig ist und zeigte sich überzeugt davon, dass dieser aufgehoben werden muss.
Seitens des Landes hieß es allerdings, dass nach Information des Bürgermeisters über seine rechtlichen Bedenken zu diesem Beschluss, die Aufsichtsbehörde derzeit den Sachverhalt erhebt und die Rechtslage prüft.