Bezirk Oberpullendorf: Mutmaßliche häusliche Gewalt blieb straffrei

Erstellt am 09. März 2023 | 08:56
Lesezeit: 3 Min
Prozess wegen fortgesetzter Gewaltausübung
Weil die Vorwürfe offenbar verjährt sind, wurde der 60-jährige Angeklagte freigesprochen.
Foto: Foto: BVZ, Kirchmeir
Ehefrau zeigte ihren 60-jährigen Gatten wegen Misshandlungen an. Richterin sprach den Mann frei: Die Angaben des mutmaßlichen Opfers seien zu ungenau gewesen.
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Seit 2015 soll der Angeklagte seine Ehefrau mehrmals pro Jahr körperlich attackiert haben, so der Vorwurf seiner Gattin. Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wegen fortgesetzter Gewaltausübung angeklagt.

Nach einem Vorfall am 4. August 2022 war die Frau mit Unterstützung von Bekannten zur Polizei gegangen. Das von Erwachsenenvertretern betreute Paar lebt nun getrennt, eine Scheidung steht im Raum.

Vor Gericht hatte sich der 60-jährige Angeklagte im Jänner dieses Jahres nicht schuldig bekannt. Er habe seiner Frau nur „einen kleinen Deuter“ gegeben und sie weggestoßen, wenn sie „in der Wohnung umadum stand“.

Vielmehr habe ihn seine Frau „die Stiegen hinuntergestoßen“ und ihm eine „Bratpfann' auf den Schädel gehaut“, behauptete der Angeklagte.

Seine Frau wies wiederum diese Vorwürfe zurück.

Am zweiten Prozesstag am 6. März wurde ein Polizist als Zeuge befragt, der nach dem Vorfall im August 2022 mit der Gattin des Angeklagten gesprochen hatte.

Die Frau habe zum Beispiel erzählt, „dass sie hin und wieder einen blauen Fleck hatte, den sie schönreden musste“, so der Polizist. Die Gewalttätigkeiten des Ehemannes hätten in den 1990er-Jahren begonnen. Mehrmals sei sie gegen „Küchenkastln gedrückt worden“, habe die Frau berichtet. Zeitlich genauer einordnen ließen sich die Vorwürfe nicht.

Eine Verjährung sei nicht auszuschließen, meinte daraufhin Richterin Alexandra Klima.

Der Verteidiger bezeichnete es als „problematisch“, dass nach Jahrzehnten der Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung geäußert werden, ohne dass es jemals eine Anzeige oder einen Arztbesuch gegeben habe.

Davon abgesehen sei er immer wieder überrascht von der Leidensfähigkeit der Frauen, so der Verteidiger. Es gebe aber auch eine Leidensfähigkeit des Mannes. Immerhin habe sein Mandant das gemeinsame Leben der Eheleute finanziell getragen.

Richterin Alexandra Klima sprach den Pensionist von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei. Die Angaben des mutmaßlichen Opfers seien zu wenig konkret gewesen. Bei dem Vorfall im August 2022 sei die Ehefrau des Angeklagten nicht verletzt worden.

„Es gab keinen Hinweis darauf, dass in den letzten drei Jahren etwas vorgefallen ist“, so die Richterin. „Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Vorfälle verjährt sind.“

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