Drogenplantage im Bezirk Oberpullendorf: 4,5 Jahre Haft für „Gärtner“

Erstellt am 24. April 2022 | 05:36
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„Bereichsleiter“ der serbischen Drogenbande und Komplize verurteilt.

Nach dem „Gärtnern“ wurde nun jener 41-jährige gebürtige Serbe verurteilt, der voriges Jahr im Bezirk Oberpullendorf ein Einfamilienhaus zum Zwecke des Cannabis-Anbaus angemietet hatte. Er muss viereinhalb Jahre Haft verbüßen (nicht rechtskräftig). Ein 33-jähriger Komplize, ebenfalls mit serbischen Wurzeln, erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren.

Die Bande hatte im März 2021 in dem Haus den Stromzählerkasten überbrückt und eine hochprofessionelle Cannabis-Plantage eingerichtet. Dem vom FBI in kriminelle Kreise eingeschleusten Messengerdienst „Anon“ ist es zu verdanken, dass die Drogenproduzenten so schnell aufflogen. Der US-amerikanische Sicherheitsdienst hörte mit, was die Bandenmitglieder über die „abhörsicheren“ Krypto-Handys plauderten, und gab der österreichischen Kriminalpolizei das Datenmaterial weiter.

Staatsanwalt: „Sie wussten genau, was Sie tun“

Als im Juni 2021 im Bezirk Oberpullendorf der Zugriff erfolgte, waren 2,5 Kilogramm Cannabis bereits geerntet, 1.230 Pflanzen befanden sich noch in der Aufzucht. Das Haus war schwer beschädigt. „Ich habe eine Kostenschätzung in Höhe von 48.000 Euro“, berichtete die Hausbesitzerin beim Prozess.

Die Bandenmitglieder hatten Mauern durchbrochen, Räume abgetrennt und zugemauert, Wände und Decken angebohrt. „Ich habe den Umbau nicht beauftragt“, sagte dazu der 41-jährige Hauptangeklagte, der das Haus gemietet hatte. Die Angeklagten bekannten sich zum Drogenanbau schuldig, bestritten jedoch, im Rahmen einer kriminellen Organisation mit mehr als zehn Mitgliedern tätig gewesen zu sein.

„Sie wussten genau, was Sie tun“, hielt Staatsanwalt Roland Koch dem Serben vor. „Sie haben für die Organisation viel getan: Von der Urkundenfälschung bis zur Anmietung von Plantagen.“ Der 41-Jährige sei der „Bereichsleiter“ der Bande in Österreich gewesen. Er hatte nach weiteren passenden Häusern für Cannabisplantagen gesucht.

Der Schöffensenat ging davon aus, dass der Erstangeklagte wusste, dass er im Rahmen einer „Großbande“ tätig war. Deshalb erhielt er bei einem Strafrahmen von bis zu fünfzehn Jahren eine Haftstrafe von 4,5 Jahren. Sein Komplize wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Die Hausbesitzerin wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.