Kinder 2 Monate bei Vater untergetaucht. Die zwei abgängigen 12- und 14-jährigen Kinder wurden nach Hinweisen im Bezirk Oberpullendorf aufgegriffen.

Von Michael Kremser. Erstellt am 25. November 2015 (04:48)
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Abgängig: Zwei Schüler (12 und 14 Jahre alt) aus dem Kinderdorf Pöttsching. Foto: Landespolizeidirektion Burgenland
NOEN, Landespolizeidirektion Burgenland

Am Wochenende der Vorwoche konnten Raphael Grabner (12) und Philipp Wurzer (14), die seit 23. September aus dem Kinderdorf Pöttsching abgängig und als vermisst gemeldet waren (<strong>die BVZ berichtete</strong>, siehe auch Links unten), durch Beamte der Exekutive aufgegriffen werden – die Fahndung nach den beiden wurde somit eingestellt.

BVZ.at hatte über das Verschwinden und Auftauchen der Buben berichtet:



Durch einen anonymen Hinweis, der bei der Polizei einlangte, konnten die beiden Jugendlichen bei einem Güterweg im Bezirk Oberpullendorf gestellt werden. Die Ermittlungen sind seitdem am Laufen.

Bislang bekannt ist, dass sich Raphael und Phillipp die ganze Zeit über bei ihrem Vater (wohnhaft im Bezirk Oberpullendorf) aufhielten. Dieser habe die beiden am Tag des Verschwindens vom Parkplatz eines örtlichen Supermarktes in der Marktgemeinde abgeholt und bei sich aufgenommen.

Trotz mehrmaligen Hausbesuchen beim Vater durch die Polizei wurden die Jugendlichen nicht entdeckt, da sie zu diesen Zeitpunkten stets im Garten versteckt waren. Laut ersten Einvernehmungen sollen sie sich dort freiwillig aufgehalten haben.

Auf Anfrage der BVZ an die Betreuungseinrichtung wollte man nicht viel dazu sagen, auch nicht unter welcher Obhut sich die beiden Ausreißer derzeit befinden, und verwies auf die noch laufenden Erhebungen.

„Ich kann aus Sicherheitsgründen und um die Ermittlungen nicht zu gefährden, nur sagen, dass Raphael und Phillipp wohlauf sind“, so die Leiterin des Kinderdorfes, Angela Hartl.

Ermittlungen wegen Kindesentzug

Auch die zuständige Staatsanwaltschaft in Eisenstadt hielt sich mit Verweis auf die andauernden Ermittlungen bedeckt. Sie ermittelt wegen Kindesentziehung nach §195 des Strafgesetzbuches. Ob gegen den Vater ermittelt wird, wollte Staatsanwältin Verena Strnad weder bestätigen noch dementieren.

Zur Vorgeschichte: Raphael und Phillipp kehrten vor zwei Monaten nicht mehr in die Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtung, die sich um Minderjährige aus schwierigen Familienverhältnissen kümmert, zurück.

Nachdem eine intensive Suche von Seiten der Sozialarbeiter in Zusammenarbeit mit der Polizei zunächst erfolglos blieb, wurden sie als abgängig gemeldet. Trotz Bemühungen der Kinderdorfbetreiber, der Exekutive und des Jugendamtes fehlte wochenlang jede Spur und die beiden wurden daraufhin auch offiziell zur Fahndung ausgeschrieben.