„Wahlzuckerl“ für Bürgermeister
Wer hat noch nicht, wer will noch mal? Der Herbst 2022 scheint noch sehr weit weg zu sein, dennoch ist er zumindest in kommunalpolitischen Kreisen schon jetzt präsent. Grund dafür sind die im nächsten Jahr stattfindenden Gemeinderatswahlen und die damit verbundenen personellen Entscheidungen, die anstehen.
Einige amtierende Bürgermeister haben bereits die persönliche Entscheidung getroffen, dass sie im kommenden Jahr nicht mehr antreten wollen. Und für einige könnte ihre letzte Periode schon vor der Wahl zu Ende gehen. Denn der Paragraph 90 der Gemeindewahlordnung kann dazu genutzt werden, dem neuen Spitzenkandidaten der eigenen Partei einen kleinen Bonus für die Bürgermeisterwahl mitzugeben.
Im Paragraph 90 heißt es nämlich, dass – sollte ein Bürgermeister binnen eines Jahres vor der Wahl zurücktreten – für den Rest der Funktionsperiode der neue Bürgermeister vom Gemeinderat aus der Mitte seiner Mitglieder zu wählen ist. Und wenn die Bürgermeisterpartei gleichzeitig die Mehrheit im Gemeinderat hat, kann sie ihrem bevorzugten Kandidaten zumindest zu einer Einarbeitungsphase ins Bürgermeisteramt und eventuell auch dazu verhelfen, sich in diesem zu bewähren und damit eventuell einen kleinen Bonus für die Wahl zu haben.