Mann am Oberpullendorfer Hauptplatz: „I feidl alle ab!“

In eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher wird ein 63-jähriger Pensionist eingewiesen, der am 21. Oktober 2022 in Oberpullendorf für einiges Aufsehen gesorgt hatte. Vorige Woche musste sich der Mann wegen gefährlicher Drohung vor Gericht verantworten.
Am 21. Oktober hatte er zunächst in einem Lokal Bier getrunken, dann war er in Richtung Hauptplatz gegangen. Dort hantierte er mit einem aufgeklappten Schweizer Taschenmesser und prahlte gegenüber einem nicht näher bekannten Ehepaar mit seiner angeblichen Kampferfahrung.
Beim Hantieren mit dem Messer schnitt sich der mit einem Promille alkoholisierte Pensionist selbst in den Finger. Die Passanten schlugen vor, aus dem nahegelegenen Kaffeehaus Material zur Wundversorgung zu holen. In diesem Kaffeehaus hat der Angeklagte allerdings Lokalverbot, weil er, wie der Wirt vor Gericht erklärte, unter Alkoholeinfluss den anderen Gästen keine Ruhe gegeben habe.
Wütend erwiderte der Angeklagte am 21. Oktober gegenüber dem ihm fremden Ehepaar, er werde jetzt den Wirt „abfeidl’n, dann feidl‘ i die bei der Polizei und bei der BH ab“. Dabei fuchtelte er mit dem Schweizer Taschenmesser herum. Der Passant berichtete davon, das Messer an seinem Bauch gespürt zu haben. Die Polizei wurde verständigt, der einschlägig vorbestrafte Pensionist in Untersuchungshaft genommen. Vor Gericht bekannte er sich nicht schuldig. Er habe niemanden bedroht, beteuerte der Angeklagte. „Ich weiß alles, was ich gemacht habe“, sagte er. „Warum sollten die zwei Zeugen lügen?“, hielt ihm Richterin Doris Halper-Praunias vor.
Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte fest, dass der Angeklagte unter einer bipolaren Störung leidet und zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Außerdem liege bei dem Mann ein „durchgehendes Alkoholproblem vor, das ganze Leben lang“. Es sei zu befürchten, dass er unter Alkoholeinfluss weitere schwere Straftaten begehen werde. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt erklärte der Angeklagte, dass er wohl doch mit dem Messer herumgefuchtelt habe. Das tue ihm leid. Die Richterin verurteilte ihn zu neun Monaten Freiheitsstrafe, davon sechs Monate bedingt. Mit der Einweisung in eine Entwöhnungsanstalt zeigte sich der Pensionist einverstanden.