Bezirk Oberpullendorf: Schaf ohne Betäubung geschächtet

Erstellt am 28. März 2023 | 00:00
Lesezeit: 3 Min
Schaf geschächtet
Der Asylwerber musste sich vor Gericht wegen Tierquälerei verantworten.
Foto: Foto: BVZ/Kirchmeir, BVZ/Kirchmeir
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Ein Asylwerber aus Syrien schlachtete ein Schaf auf traditionelle Weise. Das ist in Österreich verboten. Jetzt stand der Familienvater vor Gericht.

Im November des Vorjahres machten Spaziergänger im Bezirk Oberpullendorf eine grausige Entdeckung: An einer Bachuferböschung lag der Kadaver eines Schafes. Der Fundort befand sich in der Nähe eines Kinderspielplatzes.

Die Polizei wurde informiert, diese untersuchte den Kadaver genauer und entdeckte eine Ohrmarke mit einer Nummer. Diese konnte einem Landwirt zugeordnet werden.

Der Landwirt gab an, das Schaf einem Asylwerber aus Syrien verkauft zu haben.

Es stellte sich heraus, dass der43-jährige Flüchtling am 7. November 2022 das Schaf in der Einfahrt des Flüchtlingsquartiers, in dem er und seine Familie untergebracht waren, auf traditionelle Weise geschächtet hatte.

Schaf nicht betäubt - Anklage wegen Tierquälerei

Dabei wird dem unbetäubten Tier mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten. Das Schaf blutete langsam aus.

„Das ist im Islam so“, sagte der Syrer vor Gericht. „Man muss das Tier so schlachten.“

Dass es in Österreich grundsätzlich verboten ist, Tiere ohne Betäubung zu schächten, habe er nicht gewusst.

„Sie erkundigten sich ja auch, wo Sie ein Schaf kaufen können“, glaubte ihm Richterin Karin Knöchl diese Verantwortung nicht ganz. Der Angeklagte hätte sich ja auch wegen der geltenden Regeln für eine Schlachtung in Österreich erkundigen können.

Schächtung ist nur unter besonderen Auflagen erlaubt

„Sie müssen eine zugelassene Schlachtanlage aufsuchen, wo das Tier betäubt wird oder ein Tierarzt darauf achtet, dass das Schaf nicht leidet“, informierte die Richterin den Syrer.

Dieser hatte das Schaf angeschafft, weil er es sich nicht leisten konnte, Fleisch für seine große Familie zu kaufen. Pro Monat müssen er, seine Frau und die fünf minderjährigen Kinder mit 800 Euro Sozialhilfe auskommen.

Der Familienvater erkundigte sich deshalb beim Unterkunftgeber, wo man ein lebendes Schaf kaufen könne. Der Unterkunftgeber führte ihn sogar zum Schafbauern und sie brachten gemeinsam das Schaf zur Unterkunft.

Angeklagter: „Ich bin jetzt Vegetarier“

Der Angeklagte sah vor Gericht ein, dass er falsch gehandelt habe. „Ich esse kein Fleisch mehr, jetzt bin ich Vegetarier“, gab er bekannt.

Die Richterin wählte eine milde Vorgangsweise: Im Rahmen einer Diversion wurde der Prozess auf eine Probezeit von zwei Jahren eingestellt.

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