Bürgermeister bedroht: 18 Monate teilbedingt

Der Burgenländer hatte den Bürgermeister von Unterfrauenhaid (Bezirk Oberpullendorf), Friedrich Kreisits (SPÖ), bedroht. Sowohl gegenüber einem Journalisten als auch gegenüber der Polizei gab er an, dem Ortschef den Kopf abschneiden sowie sein Auto und sein Haus anzünden zu wollen.
Mit den Drohungen eskalierte Ende November ein längerer Streit zwischen dem 58-Jährigen und dem Ortschef. Der Mann fühlte sich ungerecht behandelt, weil er zwei Parkplätze bei seinem Haus nicht mehr nutzen durfte. Ein Sachverständiger der Landesregierung hatte festgestellt, dass diese eine Gefahr darstellen.
"Der Bürgermeister kann da nichts tun und ist für die Erlassung des Parkverbotes gar nicht zuständig", betonte der Verteidiger des Ortschefs vor Gericht. Dennoch habe sich der Groll des 58-Jährigen gegen Kreisits und die Gemeinde gerichtet. "Jeden Tag provozieren die mich. Ich will nur meine Parkplätze zurückbekommen", sagte der Angeklagte.
Er habe einen Journalisten der Kronen Zeitung angerufen, weil er wollte, dass dieser einen Artikel schreibe. Er habe zeigen wollen: "Egal, was ich sage, für die Polizei bin ich eine Null", betonte der 58-Jährige. Der Journalist verständigte aufgrund der im Telefonat geäußerten Drohungen gegen den Bürgermeister die Polizei.
Drohungen auch gegen Beamte
Auch gegenüber den Beamten seien die Drohungen weitergegangen. "Er war komplett außer Rand und Band", sagte ein Polizist. Von der Festnahme bis zur Einvernahme auf der Polizeiinspektion habe sich der 58-Jährige nicht beruhigt. Immer wieder habe er vom Kopfabschneiden und vom Anzünden des Hauses und des Autos des Ortschefs gesprochen.
Der Bürgermeister erfuhr davon erst durch die Polizei. "Ich bin fassungslos und erschüttert. Meine ganze Familie leidet darunter", sagte Kreisits. Er habe immer das Gespräch mit dem 58-Jährigen gesucht, sei ihm entgegengekommen und habe ihm sogar zwei Parkplätze auf Gemeindegrund zur Verfügung gestellt.
Der Verteidiger des Angeklagten sah in den Drohungen unbedachte Worte, die der Burgenländer nicht in die Tat umgesetzt hätte. "Allein die Tatsache, dass er das alles vor der Polizei wiederholt hat, zeigt, dass das unmöglich ernst gemeint sein kann", meinte er.
Richterin Karin Lückl verurteilte den 58-Jährigen aufgrund von gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung zu 18 Monaten teilbedingt. Er soll auch eine Mauer des Gemeindeamtes beschmiert haben. Vom Vorwurf, er habe die Gartenmauer des Bürgermeisters besprüht, wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.