Minihoferweg: Kein Fahrverbot mehr am Güterweg

Die Gemeinden Nikitsch und Lutzmannsburg fassten beide im Rahmen ihrer vergangenen Sitzungen im Dezember einen Grundsatzbeschluss zur Änderung der Verordnung eines Fahrverbots für Fahrzeuge, ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr, am Minihoferweg. Konkret handelt es sich dabei um jenen Güterweg, der von Lutzmannsburg nach Kroatisch Minihof führt. „Die Gemeinde Nikitsch ist mit dieser Idee an uns herangetreten. Die Aufhebung des Fahrverbots kommt auch den Lutzmannsburgern und Strebersdorfern zu Gute“, meinte Roman Kainrath, Bürgermeister aus Lutzmannsburg.
Christian Balogh, Bürgermeister aus Nikitsch erläuterte, „dass bisher nur Anrainer diesen Güterweg befahren durften und alle anderen regelmäßig gestraft wurden, was immer wieder zur Verärgerung der Bevölkerung geführt hat.“
Beide Gemeinden stimmten einstimmig dem Grundsatzbeschluss für die Aufhebung des Fahrverbots für Pkw bis zu 3,5 Tonnen zu. Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen den Güterweg wie bisher auch nutzen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll außerdem von 40 auf 70 km/h angehoben werden.
Die beiden Grundsatzbeschlüsse wurden an die Bezirkshauptmannschaft weitergegeben, die die neue Verordnung ausarbeiten soll.