Frau bestellte Backzubehör um mehr als 2.000 €, bezahlte aber nicht

Erstellt am 23. März 2023 | 00:00
Lesezeit: 3 Min
Various,Shape,And,Size,Container,For,Baking,Use
In einem Onlineshop bestellte eine Frau Backzubehör, bezahlt hat sie aber nicht.
Foto: Symbolfoto: aminphotoz, Shutterstock, Symbolfoto: aminphotoz, Shutterstock
Werbung
Während der Pandemie bestellte eine Südburgenländerin Zubehör für ihre Backleidenschaft. Bezahlt hat sie nicht. Jetzt stand sie wegen schweren Betrugs vor Gericht.

„Ich bin gelernte Köchin“, sagte die 34-jährige Angeklagte am Mittwoch, 22. März 2023, bei der Betrugsverhandlung am Landesgericht Eisenstadt. Während der Pandemie habe sich ihre Leidenschaft fürs Backen intensiviert, erzählte die Frau, die im Bezirk Oberart lebt und jetzt als Verkäuferin arbeitet.

„Ich wollte mich selbstständig machen und fand die Sachen im Internet“, berichtete die Angeklagte.

Bei einem Shop, in dem Zubehör fürs Backen angeboten wird, führte sie von Ende 2020 bis Dezember 2021 30 Bestellungen durch und bekam Waren im Wert von 2.223 Euro geliefert, die sie nicht bezahlte.

Dass sie bereits bei anderen Versandhändlern ihre Rechnungen nicht bezahlen konnte, schien der Frau dabei kein Kopfzerbrechen zu bereiten.

Bestellungen gingen auf den Namen ihres Freundes

Um ihre geringe Zahlungsbereitschaft zu verschleiern, führte sie die Bestellungen mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen durch. Bei einigen Bestellungen nannte sie den Namen ihres damaligen ägyptischen Lebensgefährten als Empfänger.

„Hat Ihr Lebensgefährte auch gebacken?“, erkundigte sich Richterin Karin Lückl.

„Nein, Frau Richterin“, antwortete die Angeklagte. „Er hat mir das erlaubt, dass ich seinen Namen verwende.“

Einige Bestellungen liefen auf den Namen von Verwandten, die in Ungarn leben. Bei anderen Bestellungen variierte die Angeklagte die Schreibweise ihrer Postadresse.

68 Exekutionsverfahren waren im Laufen

„Ich bekam erst mit, dass es so viel war, als die Polizeibeamten kamen“, bekannte sich die Angeklagte vor Gericht schuldig. „Es war nicht meine Absicht, etwas Falsches zu machen“, beteuerte sie.

„Sie hatten in den vergangenen Jahren 68 Exekutionsverfahren laufen!“, hielt ihr die Richterin vor.

„Das war in jungen Jahren, da macht man dumme Sachen“, sagte die Angeklagte. „Seit ich das Kind habe, wollte ich nichts mehr bestellen, was ich nicht zahlen kann“, behauptete die Mutter eines Sohnes.

Seit 2020 ist sie in Privatkonkurs und stottert einen Teil ihrer Schulden ab.

Weil die Frau die Verantwortung für die Betrugshandlungen übernahm, kam sie in den Genuss einer Diversion. Sie muss 480 Euro Geldbuße bezahlen, dann wird das Verfahren gegen sie eingestellt.

Werbung