Hitlerbilder in Chat, dennoch Freispruch

Ein 44-jähriger Bauarbeiter, der jetzt in der Steiermark lebt, musste sich wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung in Eisenstadt vor einem Schwurgericht verantworten.
Er hatte sich wie andere Gleichgesinnte von 2015 bis 2019 im Bezirk Oberwart in der WhatsApp-Gruppe „Trangler-Nation“ betätigt und Bilder und Videos mit nationalsozialistischen Inhalten verschickt.
Die Staatsanwältin beschrieb in ihrem Anklagevortrag einige der geschmacklosen Nachrichten, die der Angeklagte weitergeleitet hatte.
Darin ging es um fremdenfeindliche Inhalte, um die Verherrlichung von Adolf Hitler und um Botschaften, die den Nationalsozialismus glorifizieren.
„Eine Rückkehr zum Nationalsozialismus wird in diesen Bildern und Videos als wünschenswert dargestellt“, sagte die Staatsanwältin.
Die Kriminalpolizei wertete das Mobiltelefon des Verdächtigen aus und fand eine Vielzahl an Bildern und Videos. Die Staatsanwältin verdächtigte den Bauarbeiter, diese Dateien gespeichert zu haben, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu versenden.
Zu diesem Anklagepunkt bekannte sich der Bauarbeiter nicht schuldig: Die Bilder und Videos seien automatisch auf seinem Handy abgelegt worden.
Er gab aber zu, die in der Anklage genannten Fotos und Videos an andere Personen verschickt zu haben.
Er habe sich mit Pendlern aus dem Südburgenland nach der Arbeit in einem Pub in Wien getroffen. Dort habe ein „Spezl“ die Idee mit dem Gruppenchat gehabt, in dem in weiterer Folge die nationalsozialistischen Inhalte kursierten.
„Ich dachte, die Adressaten belustigen sich darüber“, meinte er vor Gericht.
„Was finden Sie daran lustig, wenn man ein Hitlerbild verschickt?“, empörte sich Richterin Doris Halper-Praunias.
„Keine Ahnung“, blieb der Angeklagte wortkarg.
Es sei verboten, so die Richterin, Hitler zu verherrlichen und nationalsozialistisches Gedankengut anderen zugänglich zu machen.
„Mit Nationalsozialismus hatte ich nichts am Hut“
„Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich das nie gemacht“, behauptete der Angeklagte. „Mit dem Nationalsozialismus hatte ich nie etwas am Hut.“
Der Vater seiner Lebensgefährtin sei Polizist, dieser habe ihn erst 2019 darauf hingewiesen, dass er Bilder und Videos dieser Art nicht mehr weiterschicken dürfe.
Nach der Beratung der Geschworenen dann die Überraschung: Diese sprachen den Mann in beiden Anklagepunkten einstimmig von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei.