Mit zwei Messern auf Verlobten losgegangen

Krankheitshalber sei sie in Pension, berichtete die 52-jährige Frau vor Gericht. Sie habe 200.000 Euro Schulden aus einem Hauskauf gemeinsam mit ihrem verstorbenen Mann. Das Haus wurde versteigert, ein Schuldenberg blieb. Die Söhne der Frau leben in einer Einrichtung. Wenn sie nachweislich nüchtern bleibt, dürfen die Jugendlichen am Wochenende zu ihr.
Nüchtern war die Angeklagte am 18. April 2019 nicht. Gemeinsam mit ihrem Verlobten und den beiden Söhnen war sie im Wirtshaus gewesen. „Ich habe nur drei Bier getrunken“, behauptete die Angeklagte. „Sie hätten gar nichts trinken dürfen!“, hielt Richterin Birgit Falb der Angeklagten vor.
Die Angeklagte kehrte mit dem älteren Sohn in ihre Wohnung zurück, später kamen der Verlobte und der jüngere Sohn nach. „Da kamen wir ins Streiten“, berichtete die Angeklagte. Sie habe eines der langen Küchenmesser genommen und dem Verlobten entgegengehalten. „Was wollten Sie?“, fragte die Richterin. „Eigentlich gar nichts. Vielleicht zur Abschreckung…“, blieb die Angeklagte vage. Sie habe jedenfalls niemanden verletzen wollen.
Angeklagte neigt dazu, sich selbst zu verletzen
Sie habe, ließ sie das Gericht wissen, eine schlimme Kindheit gehabt. Sie habe mit acht Jahren begonnen, sich selbst zu verletzen, und trinke, seit sie 15 Jahre alt ist. Den Vorfall am 18. April bezeichnete sie als „saublöde G’schicht“. Der 50-jährige Verlobte berichtete, dass er in der Nacht des Vorfalls eigentlich in seine eigene Wohnung zurückkehren wollte. Seine Freundin habe ihn aber zum Bleiben überreden wollen und sogar den Schlüssel an der Wohnungstür abgezogen. Da sei es zu der Szene mit dem Messer mit 30 Zentimeter langer Klinge gekommen.
„Ich habe mich schon gefürchtet“, berichtete er. Er habe der Frau das Messer abgenommen und das Weite gesucht. Währenddessen schnappte sich die Frau ein zweites Messer und soll auch dieses gegenüber ihrem Freund erhoben haben. Die Frau erlitt bei der Rangelei eine Schnittwunde am Arm. „Bitte nur nicht ins Gefängnis!“, ersuchte sie die Richterin um Milde. Obwohl die Frau bereits einmal wegen leichter Körperverletzung vorbestraft ist, kam sie auch diesmal mit einer Bewährungsstrafe im Ausmaß von neun Monaten davon.
„Ich will Ihnen noch einmal eine Chance geben!“, ermahnte die Richterin die Angeklagte, sich an die Abstinenzvorgaben hinsichtlich des Alkoholkonsums zu halten. „Es passt“, stimmte die Angeklagte dem Urteil zu.