Nazi-Sprüche auf WhatsApp

Erstellt am 26. März 2022 | 04:22
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Foto: Von Zolnierek, Shutterstock.com
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37-jähriger Exekutivbeamter aus dem Bezirk Oberwart ließ sich zu zweifelhaften Postings hinreißen. Schwurgericht sprach ihn schuldig.

Ein 37-jähriger Exekutivbeamter musste sich am Montag vor einem Schwurgericht verantworten. Er hatte in einer 2017 von ihm gegründeten WhatsApp-Gruppe sechs Postings weitergeleitet, die einschlägige Anspielungen auf das Gedankengut des Nationalsozialismus enthielten.

19 bis 24 Gruppenmitglieder konnten die Postings sehen. Unter anderem teilte er ein Bild, auf dem drei Mädchen zu sehen sind, die den sogenannten Hitlergruß ausführen. Eines der Mädchen trägt ein T-Shirt mit dem Hakenkreuz, ein anderes mit dem Reichsadler. Noch bevor die Kriminalpolizei aufgrund eines anonymen Hinweises Ermittlungen aufnahm, stellte der Exekutivbeamte nach zehn Monaten das Posten von nationalsozialistischer Propaganda ein.

Vor dem Schwurgericht bekannte sich der bislang unbescholtene Mann reumütig schuldig. Es tue ihm leid, dass er sich zu den Postings hinreißen habe lassen. Der Angeklagte war auch Mitglied einer zweiten WhatsApp-Gruppe, in der zweifelhafte Postings kursierten.

Keines dieser Postings konnte ihm jedoch zugeordnet werden. Laut Landesverfassungsdienst wurden in beiden Gruppen 98 relevante Chats und 61 einschlägige Bilddateien mit nationalsozialistischen und rechtsgerichteten Inhalten festgestellt. Gegen zwei weitere Beteiligte wird ermittelt.

„Mein Mandant ist engagiert, ehrenamtlich tätig und ließ sich nie etwas zu Schulden kommen“, sagte die Verteidigerin. Staatsanwalt Anton Paukner verwies darauf, dass die Zielsetzungen des Verbotsgesetzes verletzt worden seien. Der Angeklagte habe nicht ausreichend überlegt, was er tat. „Es gilt der Tendenz entgegenzutreten, den Nationalsozialismus wieder publik und dessen Gedankengut wieder salonfähig zu machen“, erklärte der Staatsanwalt.

Urteil: Ein Jahr bedingt und 3600 Euro Geldstrafe

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig schuldig. Er wurde wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz zu 3600 Euro Geldstrafe unbedingt und zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Damit bewegt sich die Strafe in einem Rahmen, der den Exekutivbeamten vor einem Amtsverlust bewahrt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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