Streit um Parkplatz: Kundin attackiert

Der 52-jährige Angeklagte wohnt oberhalb eines Betriebes in einer Wohnung. Vor einiger Zeit entbrannte ein Streit um die Nutzung des Kundenparkplatzes. Am 13. Juni gipfelte der Konflikt in einer körperlichen Attacke gegenüber einer Kundin. Vorige Woche musste sich der 52-Jährige wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und Nötigung vor Richterin Karin Lückl verantworten. „Das ist eine lange Geschichte“, setzte der Angeklagte zu seiner Verteidigung an. „Ich bin lange auf dem Parkplatz gestanden. Man konnte mit den Leuten nicht reden.“
„Ich habe ihm nahegelegt, das Haus zu verlassen“, erklärte der 31-jährige Unternehmer, der im Erdgeschoß des Hauses seine Firma betreibt. Der Angeklagte habe jahrelang einen der Schrägparkplätze vor dem Haus benützt. „Er glaubt, dieser Parkplatz gehört ihm“, sagte der Unternehmer. „Das ist aber Firmengelände. Dort sollen Kunden parken.“ Geparkt hat vor der Firma am 13. Juni eine Kundin. Sie wollte ihr Auto beladen, als der zornige Hausbewohner auftauchte.
„Er glaubt, dieser Parkplatz gehört ihm“
„Ich sagte ihm, dass er bei meinem Auto nicht vorbeifahren kann“, berichtete die Kundin. „Kaum hatte ich das gesagt, hat er schon den Seitenspiegel meines Autos erwischt.“ Der 52-Jährige soll geschrien, geschimpft und behauptet haben, dass sich dort am Areal sein Parkplatz befinde. „Ich wollte wegrennen“, berichtete die Kundin weiter.
„Da hat er mich von hinten gepackt. Ich spürte Schläge am Kopf, schrie um Hilfe.“ Die Frau erlitt eine Gesichtsprellung und eine Zerrung der Halswirbelsäule. „Er schrie: Du Schlampe, schau dass du dich von meinem Parkplatz schleichst!“, ergänzte der Unternehmer, der die Szene beobachtet, sofort sein Handy geschnappt und den Polizeinotruf gewählt hatte: „Ich wusste, das geht nicht gut aus, ich kenne ihn!“ Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück: „Ich bestreite das!“ Die Richterin glaubte den beiden Zeugen und verurteilte den bislang unbescholtenen Hausbewohner zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.