Besuchsverbot in burgenländischen KRAGES-Spitälern

Erstellt am 17. November 2020 | 14:14
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Symbolbild, Krankenhaus, Spital, Wartezimmer, Coronavirus
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In den Spitälern der KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten Ges.m.b.H.) in Oberwart, Oberpullendorf, Güssing und Kittsee gilt ab sofort ein Besuchsverbot, teilte die KRAGES am Dienstag in einer Aussendung mit.

Lediglich in Ausnahmefällen, wie sie in der österreichweit geltenden Covid-19-Notmaßnahmenverordnung vorgesehen seien, - etwa rund um Geburten, im Falle von Kindern und Jugendlichen oder für Verabschiedungen - seien Besuche weiter möglich.

Im Detail gelten Ausnahmen für den Besuch und die Begleitung von Minderjährigen - zugelassen sind maximal zwei Personen pro Patient, für die Begleitung unterstützungsbedürftiger Patienten (ebenfalls maximal zwei Personen) sowie rund um Geburten (maximal eine Person). Besuche in Palliativsituationen und bei Verabschiedungen von Patienten sind erlaubt.

Bei Patienten, die bereits länger als sieben Tage stationär im Spital betreut werden, gilt: Sie dürfen ab dem achten Tag des Spitalsaufenthalts alle sieben Tage einen Besucher oder eine Besucherin empfangen. Das Besuchsverbot gilt vorerst bis zum 6. Dezember.

"Die Entwicklungen in ganz Österreich und auch im Burgenland sind mehr als besorgniserregend. Unsere Kapazitäten - vor allem in den Intensivstationen und beim Personal - können nur reichen, wenn sich jetzt wirklich alle Burgenländerinnen und Burgenländer an die Maßnahmen halten und die Anzahl der Neuinfektionen rasch sinkt", betonte KRAGES-Geschäftsführer Hubert Eisl. "Was wir unbedingt vermeiden wollen, ist die sogenannte Triage in der Intensivstation - also die Frage 'Wer bekommt ein Intensivbett und wer nicht?'"

Für die Besuche muss telefonisch ein Termin vereinbart werden. Die jeweils pro Patient besuchsberechtigten Personen müssen bei der Aufnahme genannt werden. Vor dem Zutritt testet die KRAGES alle Besucher per Antigen-Schnelltest, wobei die Wartezeit auf das Ergebnis rund 20 Minuten beträgt. Für den Schnelltest wird ein Kostenbeitrag von fünf Euro verlangt. FFP2-Masken sind während des Aufenthaltes im Spital für alle Besucher Pflicht. Darüber hinaus gelten wie bisher die Abstands- und Hygieneregeln.

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