Tankbetrug: Mehr als 600 Euro Schaden bei vier Tankstellen

Von Ende Oktober bis 18. November 2022 hatte der 33-jährige Mann aus dem Bezirk Oberwart mehrere Tankstellen in seiner Heimatgemeinde und in der Steiermark aufgesucht. Er füllte dort den Tank seines Autos und kaufte in Tankstellenshops ein.
Bezahlt hat er allerdings nicht. Der Schaden liegt bei mehr als 600 Euro.
Eine Tankstellen-Chefin reagierte beherzt und nahm dem Tankbetrüger den Zulassungsschein für sein Auto ab.
Gegen den Mann wurde Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt reagierte milde und bot dem Tankbetrüger eine Diversion mit einer Einstellung des Strafverfahrens auf eine Probezeit an, wenn er die offenen Rechnungen bei den Tankstellen bezahlen würde.
Dieser Aufforderung kam der 33-Jährige jedoch nur teilweise nach und so musste er sich am Montag, 22. Mai, vor Richterin Karin Lückl verantworten.
„Ihnen muss doch klargewesen sein, dass Sie das nicht bezahlen können!“, hielt sie dem Angeklagten vor.
Angeklagter: „Ich war manisch“
„Ich war manisch, das kann man nicht erklären“, antwortete der 33-Jährige. Er berichtete, wegen einer psychischen Erkrankung zwar in Behandlung gewesen zu sein, aber die Medikation in Form von regelmäßigen Spritzen abgesetzt zu haben.
„Jetzt nehme ich wieder regelmäßig die Spritzen“, gab er bekannt.
Die Richterin ermahnte den Angeklagten, die noch offenen Beträge zu bezahlen, auch bei jener Tankstellenbetreiberin, die ihm den Zulassungsschein abgenommen hatte.
„Wie fahren Sie ohne Zulassungsschein?“, fragte die Richterin den Angeklagten. „Das Auto ist abgemeldet“, antwortete dieser und ließ offen, mit welchem Verkehrsmittel er die in Hartberg gelegene Tankstelle anfahren würde.
Der Tankbetrüger erhielt nunmehr eine Diversion mit einer Geldbuße in der Höhe von 720 Euro sowie die Weisung, den Schaden gutzumachen.
„Sie schicken mir die Erlagscheine oder die Bestätigung der Tankstellenbetreiber, dass Sie die Beträge bezahlt haben!“, trug die Richterin dem Angeklagten auf. Binnen drei Monaten muss er die Schadensgutmachung nachweisen, sonst kommt es zu einer neuerlichen Verhandlung und dem Tankbetrüger würde eine Vorstrafe drohen.
„Spätestens in zwei Wochen mache ich das“, versprach der Angeklagte.