Akademiker drohte in Oberwart mit Jagdmesser

Erstellt am 16. März 2023 | 19:48
Lesezeit: 3 Min
Staatsanwaltschaft beantragte Unterbringung.
Mit einem Jagdmesser hatte ein psychisch kranker Pensionist einen Trafikanten bedroht. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Unterbringung des Mannes in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung.
Foto: Foto: BVZ/Kirchmeir, BVZ/Kirchmeir
Staatsanwaltschaft beantragte Unterbringung in Einrichtung. 71-Jähriger wurde wegen guter Entwicklung bedingt entlassen.
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Am 25. Oktober 2022 stand ein 71-jähriger Pensionist in einer Oberwarter Trafik und bedrohte den Trafikanten mit einem Jagdmesser mit 16 Zentimeter langer Klinge. Nach diesem Vorfall wurde er in die Justizanstalt Eisenstadt eingeliefert.

Staatsanwältin Beatrix Resatz stellte beim Schöffenverfahren am 15. März 2023 einen Antrag auf Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung, „damit so etwas nicht mehr vorkommt!“, wie sie sagte.

Der Akademiker leidet unter einer sogenannten bipolaren Störung mit ausgeprägten manischen Phasen.

Pensionist hatte Medikamente abgesetzt

Drei Wochen vor dem Vorfall hatte er seine Medikamente abgesetzt: „Ich dachte, es geht mir super“, sagte er vor Gericht.

Irgendwann sei „die Stimmung gekippt“ und er sei „von Fantasien getrieben“ worden.

Ein Psychiater stellte fest, dass der Akademiker zum Zeitpunkt des Vorfalls in Oberwart nicht zurechnungsfähig gewesen war.

Am 25. Oktober sei er, so der Akademiker vor Gericht, vom Trafikanten wegen eines angeblich gestohlenen Feuerzeuges zur Rede gestellt worden.

„Könnte mir ein Feuerzeug leisten“

„Ich war mir dessen nicht bewusst“, sagte der Akademiker. „Ich rauche nicht und könnte mir ein Feuerzeug leisten.“

Der Trafikant habe ihn geschubst, behauptete der 71-Jährige weiter. „Ich sagte, er soll aufhören, sonst sind seine Zähne in Gefahr“, gab er zu.

Dann habe er dem Trafikanten das Messer „gezeigt“, das er am Gürtel getragen habe.

„Es gibt eine Videoaufnahme, da ist zu sehen, dass Sie das Messer in der Hand hielten“, ermahnte Richterin Birgit Falb den Akademiker. Dies sei durchaus möglich, antwortete er.

„Wieso hatten Sie ein Messer eingesteckt?“, wunderte sich die Richterin.

„Ich bin Jäger und trage eine Lederhose“

„Ich bin Jäger und trage eine Lederhose, da passt das Messer rein. Ich nahm das Messer mit, weil es zum Outfit eines Jägers passt“, antwortete der 71-Jährige.

Die Richterin schlug dem Pensionisten vor, er solle sich bei dem Trafikanten, der als Zeuge zu der Verhandlung geladen worden war, entschuldigen. „Mir tut es wirklich leid, dass sich das Ganze wegen einem blöden Feuerzeug aufgeschaukelt hat“, sagte der 71-Jährige.

„Sie haben eine Grenze überschritten“, antwortete der Trafikant und nahm die Entschuldigung an.

Zustand des Pensionisten hatte sich verbessert

Fast fünf Monate hatte der Mann in einer vorläufigen Anhaltung verbracht. In dieser Zeit wurde er in spezialisierten Anstalten behandelt und sein Zustand stabilisierte sich.

Bei seinem ersten Besuch, so der Psychiater, der den Pensionisten begutachtet hatte, sei dieser „völlig verworren“ gewesen; bei seinem zweiten Besuch befand er sich in „einem völlig anderen Zustand: Freundlich, kooperativ, einsichtig.“

Daher könne von einem Vollzug der Anordnung zur Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung vorläufig abgesehen werden. Dennoch sei zu befürchten, dass der Pensionist unter dem Eindruck seiner psychischen Erkrankung weitere Straftaten begehen könnte. Deshalb sollte er angewiesen werden, diverse Auflagen zu erfüllen.

Nach Prozess auf freien Fuß gesetzt

Dieser Empfehlung folgte der Schöffensenat. Der Pensionist wurde nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt und durfte die Heimreise antreten.

Er muss eine psychotherapeutische Behandlung und Depotmedikation in Anspruch nehmen, sich von Alkohol fernhalten und mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten. Eine Erwachsenenvertreterin kümmert sich um seine finanziellen Belange. Der Pensionist nahm dieses Urteil an.

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