Süburgenländischer Drogenjunkie wieder im alten Trott

Ende August 2020 war der 27-jährige Südburgenländer bedingt aus der Haft entlassen worden, die er wegen des Verkaufs einer großen Menge Suchtgifts verbüßen hatte müssen. Sofort begann er wieder Cannabis zu rauchen, obwohl er „fürs Gericht einmal im Monat einen Harntest abgeben“ musste, wie er selber sagte.
Im Jänner 2021 war das „Entlassungsgeld“, das er nach dem Gefängnisaufenthalt 2020 bekommen hatte, aufgebraucht. Der Angeklagte, der nach der Haft bei seinen Eltern eingezogen war, begann wieder mit Cannabis zu dealen.
Rund 220 Gramm Cannabis soll er bis zu seiner neuerlichen Verhaftung am 16. April 2021 in Rotenturm, Pinkafeld und Oberwart an zehn namentlich bekannte Abnehmer verkauft haben. Damit habe er sich seine eigene Sucht finanziert, gab der Angeklagte zu. Einer der Abnehmer sitzt selbst in Strafhaft. Er hatte bei der Polizei angegeben, von seinem Kumpel Speed gekauft zu haben.
Zeugen bestätigten Drogengeschäfte
Vor Gericht widerrief der 24-jährige Zeuge diese Angaben. „Wollen Sie noch länger dableiben?“, ermahnte ihn Richterin Karin Lückl. „Ich lüge nicht“, antwortete der Zeuge. „Damals haben Sie gelogen?“, fragte die Richterin. „Ja, weil ich mich von der Polizei eingeschüchtert fühlte“, behauptete der Zeuge. Weitere Zeugen bestätigten vor Gericht, von dem Angeklagten Cannabis gekauft zu haben.
Ein 23-Jähriger erschien mit frisch genähter Wunde als Zeuge vor Gericht. „Ich bin geschlagen worden, war zwei Tage im Spital“, berichtete er. „Hoffentlich nicht im Zusammenhang mit diesem Verfahren?“, fragte die Richterin. „Nein“, antwortete der Zeuge. Zwei bis drei Gramm Speed habe er von dem Angeklagten gekauft. Der 27-Jährige reagierte empört auf diese Aussage. Seit seiner Enthaftung 2020 habe er nur mehr Cannabis verkauft.
Er wurde zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Aus früheren Vorstrafen sind weitere 24 Monate Haft offen, die der Mann aber jetzt nicht verbüßen muss. „Wenn Sie sich das nächste Mal hier einfinden und wieder etwas mit Suchtmitteln gemacht haben, sollte Ihnen klar sein, dass Sie die nächsten vier Jahre nicht mehr heimkommen!“, warnte die Richterin den 27-Jährigen. Dieser nahm das Urteil an. Sein Verteidiger hatte bekanntgegeben, dass sein Mandant bereits eine Zusage für eine stationäre Drogenentzugstherapie habe.