„Scheinehen“: 9.000 Euro Strafe für Amtmann. Aus dem „Ja“-Wort machte er ein lukratives Geschäft – vorige Woche wurde der Amtsleiter von Markt Allhau verurteilt.
Erstellt
am 13. April 2016 (05:24)
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NOEN, Kirchmeir
Seit 1981 war der heute 59-Jährige als Amtmann tätig, ebenso lange führte er als Standesbeamter Trauungen durch.
Dem Wunsch nach ungewöhnlichen und romantischen Hochzeits-Locations kam Josef Fleck gerne nach - jedoch in einer Form, die nicht mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Einklang zu bringen war.
Gebühren für Hochzeit privat kassiert
Von August 2006 bis Dezember 2014 kassierte er bei 69 Eheschließungen von den Brautleuten Gebühren, die er sich entweder bar auszahlen oder auf das Konto eines Vereines überweisen ließ, dessen Obmann er war. 3867 Euro soll der Amtmann auf diese Weise in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Eigentlich hätte er die Gebühren an die Gemeinde abführen müssen.Ab 2004 war es möglich, Trauungen außerhalb der Räumlichkeiten des Gemeindeamtes durchzuführen. Davon machte der Amtmann Gebrauch, und beschränkte sich dabei nicht auf Schauplätze im Ortsgebiet, sondern entließ die Brautpaare an Orten in den Bund der Ehe, die teilweise nicht einmal im Burgenland lagen.
Trotzdem trug er die Eheschließungen in das Ehebuch von Markt Allhau ein. Korrekterweise hätte die Eintragung aber dort erfolgen müssen, wo die Hochzeit stattfand.
29 illegale Trauungen sollen auf diese Weise außerhalb von Markt Allhau stattgefunden haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Ab 2007 begann Josef Fleck für Trauungen außerhalb des Gemeindeamtes ein Honorar für sich selbst zu kassieren, ab 2008 tat er dies auch für Trauungen im Standesamt.
Brautpaare mussten „Privathonorar“ zahlen
Auf diese Weise ließ er 8271 Euro in die eigene Tasche fließen. Die Honorare lagen dabei zwischen 56 Euro im Jahr 2007 und 280 Euro im Jahr 2014. Ein solches Honorar stand ihm jedoch gar nicht zu - die Tätigkeit des Standesbeamten wird bereits mit einer Verwendungszulage abgegolten. „Das ist ja kein privates Geschäft! Sie traten als Beamter der Gemeinde auf!“, hielt Richterin Birgit Falb dem Amtmann vor.„Es war ein Fehler. Ich habe es gerne gemacht, bin den Brautleuten gerne nachgekommen“, sagte Josef Fleck vor Gericht.
„Ich glaube, dass Sie sich über viele Verwaltungsvorschriften hinwegsetzten. Sie taten, was Sie wollten“, wunderte sich die Richterin. Er habe, so deutete der Amtmann an, seinen erheblichen zeitlichen Aufwand bei Auswärts-Trauungen mit dem Honorar abgelten wollen.
Zuletzt hatte der Amtmann in drei Fällen die Eintragung ins zentrale Personenstandsregister unterlassen - schlimm war das schlussendlich für ein Ehepaar, das ein zweites Mal heiraten musste.
Eine der Hochzeiten sogar in Ungarn geplant
Für 2015 hatte der Amtmann bereits fünf externe Trauungen geplant und dafür das Honorar kassiert gehabt. Im Dezember 2014 flogen seine Machenschaften auf, er musste seinen Urlaub verbrauchen und wurde danach vom Dienst suspendiert. Die geplanten Hochzeiten wurden storniert, die Brautpaare bekamen das Geld zurück.Eine dieser Trauungen im Jahr 2015 hätte sogar in Ungarn stattfinden sollen. „Das finde ich schon fast etwas dreist!“, meinte dazu die Richterin.
Der Amtmann wurde wegen Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt - das Urteil ist nicht rechtskräftig.