Ermittlungen wegen Brandstiftung in Oberwarter EKO
Ermittlungen wegen Brandstiftung in Oberwarter EKO. In einer Pizzeria in der Oberwarter City brannte es zum zweiten Mal. Die Polizei vermutet Brandstiftung.
Mit Ende des Monats wollte man sich eigentlich in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden. Ausgerechnet am vorletzten Wochenende kam es dann zur Katastrophe in einer Pizzeria im Oberwarter Einkaufszentrum EKO. In der Nacht von Samstag auf Sonntag, genau um 3.34 Uhr, wurde die Stadtfeuerwehr Oberwart zum Gebäudebrand in die Lehargasse alarmiert. Mit vier Fahrzeugen und dem Atemschutztrupp rückte die Wehr zum Brandeinsatz aus.
„Der bereits auf der Anfahrt ausgerüstete Atemschutztrupp (ATS) konnte rasch mit der Brandbekämpfung beginnen, währenddessen wurden Druckbelüfter in Stellung gebracht um das stark verrauchte Gebäude zu belüften und eine bessere Sicht zu gewährleisten“, hieß es seitens der Stadtfeuerwehr. Mitarbeiter der Energie Burgenland stellten sicher, dass Gas und Strom abgedreht/abgeschalten sind.
Ein weiterer ATS-Trupp mit Unterstützung der Kameraden der Feuerwehr Unterwart führten Nachlöscharbeiten durch. Nach rund fünf Stunden waren die Arbeiten der Feuerwehren beendet, jene der Polizei und der Brandermittler starteten daraufhin.
Brandstiftung steht im Raum
Auch Tage nach dem Brand ist man seitens der Polizei noch immer mit der Klärung der Brandursache beschäftigt. Der Tatbestand der Brandstiftung steht im Raum. Das bestätigt auch die Landespolizeidirektion Burgenland auf Nachfrage der BVZ. „Man sei derzeit dabei die Einvernahmen zu führen. Es gibt Erhebungen, die noch einige Tage andauern“, heißt es von der Polizei. Auch die Staatsanwaltschaft wurde bereits über den aktuellen Stand der Ermittlungen informiert.
Hinter vorgehaltener Hand hieß es zuletzt, dass man noch Rückstände von Brandbeschleunigern gefunden habe, da die Feuerwehr „zu schnell am Einsatzort“ gewesen sei. Die Polizei wollte dies weder bestätigen, noch dementieren und verwies auf laufende Ermittlungen.
Sollte sich dieser Tatbestand bestätigen, dann könnte dem Täter oder den Tätern eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren drohen.