Ex-Freundin beharrlich verfolgt

Erstellt am 31. Mai 2023 | 00:00
Lesezeit: 2 Min
Obwohl seine Ex-Freundin das nicht wollte, nahm ein 23-jähriger Mann immer wieder Kontakt zu ihr auf. Jetzt stand er wegen Stalkings vor Gericht.
Obwohl seine Ex-Freundin das nicht wollte, nahm ein 23-jähriger Mann immer wieder Kontakt zu ihr auf. Jetzt stand er wegen Stalkings vor Gericht.
Foto: Foto: BVZKirchmeir
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Ein 23-jähriger Mann aus dem Bezirk Oberwart stand vor Gericht, weil er die Trennung von seiner Ex-Freundin nicht akzeptieren wollte und die Frau belästigte.

Obwohl die Beziehung bereits beendet war, schrieb der 23-Jährige wiederholt mehrmals täglich SMS an seine Ex-Freundin. Er versuchte auch, über deren Verwandte Kontakt mit der Frau aufzunehmen.

„Das ist schwierig zu erklären, es war so ein Hin und Her“, sagte der 23-Jährige vor Gericht. Er sehe aber ein, dass die Anzeige seiner Ex-Freundin gerechtfertigt sei: „Ich nehme es auf meine Kappe“, sagte der junge Mann.

Wegen Stalkings war bereits ein Außergerichtlicher Tatausgleich durchgeführt worden. Der 23-Jährige bekam den Auftrag, sich von seiner Ex-Freundin fernzuhalten. Trotzdem unternahm der junge Mann weiterhin Versuche, um mit der Frau in Kontakt zu treten.

Nachrichten auf der Windschutzscheibe hinterlassen

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf ihm unter anderem vor, im November 2022 die Ex-Freundin wiederholt an deren Wohnadresse aufgesucht und ihr Nachrichten auf der Windschutzscheibe ihres Autos hinterlassen zu haben.

„Es war eigene Dummheit. Ich kann mit der Strafe leben und gehe auch dafür ins Gefängnis“, bot der Angeklagte an.

So schwerwiegend seien die Straftaten nicht gewesen, erklärte ihm Richterin Karin Lückl, dass dafür eine Haftstrafe verhängt werden müsste. Außerdem sei der Angeklagte bislang unbescholten.

„Sie dürfen Ihrer Ex-Freundin nicht mehr schreiben, sie nicht anrufen, nicht vorbeifahren und nicht ihre Schwester kontaktieren!“, ermahnte die Richterin den Angeklagten.

Diesem wurde eine Diversion angeboten: Wenn der Mann 720 Euro Geldbuße und Pauschalkosten in der Höhe von 150 Euro bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt und das Strafregister bleibt leer.

Diesen Vorschlag nahm der Angeklagte an.