Mann drohte: „I werd' ihn töten, den Sachwalter ...“

Prozess

„I werd' ihn töten, den Sachwalter“, kündigte ein 55-jähriger Mann im Oktober 2023 telefonisch bei einem Anruf an, der von der Bewährungshilfeorganisation Neustart am Anrufbeantworter aufgezeichnet wurde.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 55-Jährige hatte neuerlich seinen Sachwalter bedroht und muss jetzt wieder ins Gefängnis.

Der 55-Jährige hatte neuerlich seinen Sachwalter bedroht und muss jetzt wieder ins Gefängnis.

© BVZ/Kirchmeir

Wegen dieser Drohung und eines weiteren Anrufs direkt bei seinem Erwachsenenvertreter musste sich der 55-Jährige am 1. März 2024 vor Richterin Birgit Falb verantworten.

Diese fragte zunächst nach den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten. Er müsse bis Ende April aus seiner Wohnung in Eisenstadt ausziehen, gab der Mann bekannt. Und er fügte gleich hinzu: „Frau Richterin, Sie müssen mich nicht deswegen einsperren. Ich kriege eine Wohnung.“

„Sie sind ledig?“, ging die Richterin zum nächsten Punkt. „Noch“, antwortete der Angeklagte. Über seine Schulden konnte er keine Angaben machen. „Aber ob Sie Kinder haben, wissen Sie schon?“, vergewisserte sich die Richterin.

„Ich hoffe, nicht“, antwortete der Angeklagte.

Drohanruf auch schon 2022

Drei einschlägige Vorstrafen sind im Register des Angeklagten eingetragen. 2022 hatte er am Bezirksgericht Eisenstadt angerufen und den Mitarbeiter in der Telefonzentrale wissen lassen: „Ich will sofort mit einem Richter sprechen, sonst bringe ich alle um.“

Im selben Telefonat hatte er auch angekündigt, er werde seinem Erwachsenenvertreter „die Finger brechen, die Zähne ausschlagen und ihn umbringen“.

Wegen dieser Drohungen musste der Mann sechs Monate Haft verbüßen, nach vier Monaten wurde er bedingt entlassen. Das war am 21. Juli 2023.

Klient forderte Geld

Am 5. September 2023 rief der 55-Jährige bei seinem Erwachsenenvertreter an, erkundigte sich, ob ihm dieser Geld überwiesen habe, und informierte den Gesprächspartner, er werde ihn töten, sollte er kein Geld erhalten.

Am 28. Oktober 2023 hatte der Angeklagte seine Bewährungshelferin telefonisch zu erreichen versucht. Der Anruf wurde zu Neustart umgeleitet, dort sprach der 55-Jährige, Alkoholiker und Invaliditätspensionist, auf den Anrufbeantworter.

„Diese Nachricht kann ich vorspielen“, sagte die Richterin.

„Müssen Sie aber nicht“, erwiderte der Angeklagte. „Es ist mir so peinlich.“

Er könne sich nicht mehr an die Anrufe erinnern. Die Richterin wollte in Erfahrung bringen, worauf die Erinnerungslücken zurückzuführen seien. Ob er Alkohol trinke oder Drogen konsumiere?

Angeklagter: „B'soffen war i“

„Schau' ich aus wie ein Drogensüchtiger?“, fragte der Angeklagte. „Na, b'soffen war i.“

„Was trinken Sie?“, wollte die Richterin wissen.

„Normaler Weise trink' ich Bier, aber da muss ich etwas anderes gehabt haben. Wenn ich Schnaps trinke, weiß ich nichts mehr...“

„Haben Sie die letzten Tage etwas getrunken?“, fragte die Richterin zur Sicherheit.

„Natürlich!“, bestätigte der Angeklagte.

„Wäre es nicht besser, nichts mehr zu trinken?“, stellte die Richterin in den Raum.

„Das ist eine Fangfrage“, erwiderte der Angeklagte. „Was glauben'S, warum ich das tu? Ich werde ruhiger dadurch...“

Tonbandaufnahme wurde vorgespielt

Die Richterin spielte die Aufnahme der Drohung vor, die der Angeklagte am Anrufbeantworter bei Neustart hinterlassen hatte. „I werd' ihn töten, den Sachwalter. Einfach so“, hört man den Angeklagten sprechen. „Am Sonntag ist er tot. Ich schwör's Ihnen, dass er tot ist.“

„Das geht gar nicht!“, ermahnte ihn die Richterin.

„Das habe ich mir auch gedacht“, sagte der Angeklagte.

Der Rechtsanwalt, der den 55-Jährigen seit Anfang 2022 als Erwachsenenvertreter unterstützte, berichtete, dass er alles getan habe, um dem Mann zu helfen.

Erwachsenenvertreter wurde befragt

Er habe versucht, für seinen Klienten eine Fußfessel zu beantraten, als sich dieser im Gefängnis befand. Mangels geregeltem Tagesablauf war dies aber nicht möglich.

Als der 55-Jährige nach der Haft die Pension nicht gleich ausbezahlt bekam und auch nicht krankenversichert war, habe er ihm mit seinem privaten Geld ausgeholfen, so der Rechtsanwalt.

„Wenn er alkoholisiert war, dann war er unerträglich“, beschrieb er den Angeklagten. „Er schimpft, ist nicht zugänglich“, führte er weiter aus.

Angeklagter: „Sie haben mir viel geholfen“

Zu Konflikten sei es vor allem wegen des Sparprogramms gekommen, dem sich der 55-Jährige wegen Mietrückständen unterwerfen sollte. „Ich bedanke mich trotzdem“, sagte der Angeklagte zu seinem bisherigen Erwachsenenvertreter. „Sie haben mir viel geholfen.“

Der 55-Jährige bekommt nun eine andere Erwachsenenvertretung. „Jetzt brauche ich es nicht mehr auf die Spitze treiben“, kündigte der Angeklagte Wohlverhalten an. „Ich habe ihn nicht mehr...“

Der 55-Jährige wurde zu zehn Monaten Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt. Außerdem muss er jene zwei Monate verbüßen, die ihm im Vorjahr bedingt nachgesehen worden waren.