Allgemeine Geschäftsbedingungen
BVZ GmbH
1. Zeitungsabo
Bezugsbedingungen:
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit entspricht der Mindestbezugsdauer lt. Auftragsbestätigung.
Kündigung
Sollten Sie wider Erwarten nach der Mindestbezugsdauer der BVZ keine Fortsetzung Ihres Abonnements wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mindestens einen Monat vor Ablauf der Mindestbezugsdauer schriftlich mit. Nach der Mindestbezugsdauer kann das Abonnement jeweils spätestens sechs Wochen vor Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
Bezahlung und Preis
Der Abonnementpreis beruht insbesondere auf Personal-, Papier-, Druck-, Zustell-, Energie-, Treibstoff- und Raumkosten sowie Gebühren und Abgaben („Kosten“). Bei Veränderungen der Kosten, gesamthaft oder auch hinsichtlich einzelner der angeführten Kostenbestandteile und Steuern durch sachlich gerechtfertigte Umstände, die nicht im Einflussbereich von dem Verlag liegen, ändert sich der Abonnementpreis (erhöht oder gesenkt).
Ändert sich der Abonnementpreis während aufrechter Vertragslaufzeit, ist der neue Abonnementpreis ab der nächsten Vorschreibung/Fakturierung zu bezahlen. Für bereits bezahlte Abonnementgebühren erfolgt keine Nachverrechnung.
Änderungen des Abonnementpreises werden vor ihrer Wirksamkeit ordnungsgemäß mitgeteilt und es besteht die Möglichkeit, jenen innerhalb 14 Tagen schriftlich zu widersprechen.
Sollte der Änderung nicht in der 14-tägigen Frist widersprochen werden, wobei der schriftliche Widerspruch innerhalb der Frist bei dem Verlag eingelangt sein muss, gilt die Änderung als genehmigt.
Ein Widerspruch zur Änderung gilt als Kündigung des jeweiligen Abonnements und es wird der Abo-Vertrag mit Wirkung zum Ende der Laufzeit des alten Abonnementpreis beendet und somit nicht weiter verlängert.
Aboverwaltung
Für Adressänderungen, Lieferunterbrechungen und Urlaubsnachsendungen nutzen Sie bitte unser Online-Service unter www.bvz.at/abo/verwalten.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung wird auf www.bvz.at/datenschutz abrufbar gehalten und Ihnen auf Wunsch zugesandt.
Rücktrittsrecht
Sie können innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der ersten Zustellung zurücktreten.
Wir bitten Sie, dies schriftlich durchzuführen. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gerne ein Rücktrittsformular per Post bzw. finden Sie es unter www.bvz.at/ruecktrittsformular zum Download. Wir hoffen allerdings, dass die Vorteile Ihres Abonnements einen solchen Schritt nicht nötig machen.
Wir verzichten bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch Sie auf die Rücksendung der Ihnen bereits zugestellten Ausgaben. Für deren Wertverlust müssen Sie nicht aufkommen. Sollten Sie diese dennoch zurücksenden, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Druckfehler, Irrtümer bzw. Preisänderungen vorbehalten.
2. Online
Nachfolgend bestätigen Sie, dass Sie die nachfolgenden Nutzungs- und Betriebsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und mit diesen einverstanden sind. Bei weiterer Nutzung des Dienstes wird die Zustimmung des Users zur Änderung angenommen.
1. Haftung
BVZ GmbH ist ausschließlich für Inhalte verantwortlich, die sie selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet.
BVZ GmbH haftet weder für Inhalte, die in www.bvz.at verbreitet werden, noch für Schäden, die daraus entstehen, es sei denn, dass solche Schäden von BVZ GmbH selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die vorstehende Regelung gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung des Online-Dienstes entstehen können. BVZ GmbH ist nicht in der Lage, Inhalte (zB. Leserbriefe, Kommentare) von Verfassern im Voraus zu prüfen.
Der Verfasser haftet für seinen Inhalt selbst. Der Verfasser garantiert der BVZ GmbH die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die Innehabung aller notwendigen Rechte und die Wahrung von vertraglichen Verpflichtungen. Eine Haftung der BVZ GmbH, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen.
Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung der BVZ GmbH wieder. BVZ GmbH behält sich vor, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, den guten Sitten widersprechende oder sonst dem Ansehen der BVZ GmbH zuwiderlaufende Inhalte, diese zu löschen und den Zugriff darauf zu sperren; Ansprüche gegen die BVZ GmbH können in diesem Fall nicht gestellt werden. BVZ GmbH behält sich ausdrücklich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und Strafanzeige bei relevanten Tatbeständen zu erstatten. Die Verfasser haben die BVZ GmbH in jedem Fall vollkommen schad- und klaglos zu halten.
2. Datenschutz
Hier geht es zu unserer aktuellen Datenschutzerklärung.
3. Copyright
An allen abrufbaren Texten, Grafiken, Fotos, Logos/Marken, Design, etc. (kurz „Inhalte“) bestehen Rechte (Urheber-, Markenschutz-, und sonstige Immaterialgüterrechte). Die Verwendung ist daher nur im Rahmen der vertraglichen und/oder gesetzlichen Bestimmungen gestattet. Die weitere Verbreitung ist grundsätzlich untersagt und nur in Ausnahmefällen auf Anfrage und nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Rechteinhaber erlaubt. Dies gilt auch für die Übernahme von Beiträgen nach §44 Abs 1 UrhG.
4. Links
Links von und zu der Webseite von BVZ GmbH dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Links auf die Webseite müssen als externe Links geführt werden und jeweils ganze Seiten (inkl. Navigationsframe) wiedergeben. Eine Übernahme in eigene Frames ist unzulässig. Sofern User Links zu anderen Webseiten herstellen, übernimmt BVZ GmbH keinerlei Verantwortung, weder für den Inhalt (z. B. gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßende, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte) dieser Websites noch für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen.
5. Gewinnspiele
Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse verarbeitet werden und erkläre mich damit einverstanden, dass ich brieflich, telefonisch, per E-Mail oder per SMS über weitere Aktionen der BVZ GmbH informiert werde. Diese Zustimmung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen.
Preise von Quiz, Gewinnspielen, Umfragen, etc. auf den Webseiten von BVZ GmbH werden nur innerhalb Österreichs versendet bzw. sind auf Wunsch am Unternehmenssitz am Colmarplatz 1, 2. Stock, 7000 Eisenstadt auf eigene Kosten der Gewinnerin oder des Gewinners abzuholen.
Forum-Netiquette
Es ist uns ein Anliegen, die Qualität der Diskussionen im Social-Media-Auftritt von BVZ.at auf einem hohen Niveau zu halten. Daher gelten auch auf Facebook, Twitter und YouTube entsprechende Regeln, die von allen Mitgliedern der Community einzuhalten sind. Bei Verstößen behalten wir uns die Möglichkeit vor, nicht den Richtlinien entsprechende Beiträge ohne Angabe von Gründen zu löschen. Community-Mitglieder, die sich fortwährend nicht an die Vorgaben halten, riskieren, dauerhaft von der Diskussion ausgeschlossen zu werden. Ein respektvoller Umgangston untereinander ist uns ein Anliegen. Äußerungen, die unter üble Nachrede, Ehrenbeleidigung, Verleumdung oder Verhetzung fallen, sind ebenso wie rufschädigende, rassistische, sexistische und weitere pauschal verurteilende Beiträge zu unterlassen. Achten Sie bitte auf eine sachliche Argumentation und vermeiden Sie Unterstellungen. Störungen der Diskussionen durch Spamming oder durch Inhalte mit werbendem Charakter sind nicht gestattet. Bitte beachten Sie auch, dass sich Ihre Beiträge inhaltlich auf den zugehörigen Artikel beziehen müssen.
3. ePaper
AGB zur Nutzung des ePaper der BVZ GmbH · Stand 17.11.2011
1. Beschreibung des Dienstes
Das ePaper ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst, der über das Internet genutzt werden kann. Dieser Dienst ermöglicht den elektronischen Zugriff auf die wöchentlich erscheinende, gedruckte Ausgabe der BVZ GmbH (weiters BVZ genannt) und allen ihren Ausgaben über das Internet mit einer Standard-Software. Der Nutzer erhält damit eine elektronische Ausgabe der jeweiligen Zeitung (weiterhin ePaper genannt).
2. Anmeldung
1. Mit der Anmeldung als Abonnent von ePaper entsteht ein Nutzungsvertrag mit BVZ GmbH – weiterhin Verlag genannt.
2. Die Anmeldung erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet. Bei der Anmeldung müssen wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Bei notwendiger Korrektur von Eingabefehlern werden die eingegebenen Daten vor Absendung nochmals angezeigt.
3. Der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Nutzer kommt erst zustande, wenn der Verlag dem Nutzer den Auftrag bestätigt hat.
4. Der Verlag ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5. Das Anmeldeformular wird in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
6. Die Kundendaten werden vom Verlag gespeichert.
3. Preise
1. Die Abonnemententgelte sind im Voraus zur Zahlung fällig. Im Falle einer Änderung des Abonnementpreises während der Vertragslaufzeit ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Abonnementpreis zu entrichten.
Der Abonnementpreis beruht insbesondere auf Personal-, Papier-, Druck-, Zustell-, Energie-, Treibstoff- und Raumkosten sowie Gebühren und Abgaben („Kosten“). Bei Veränderungen solcher Kosten durch sachlich gerechtfertigte Umstände, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, wird der Abonnementspreis entsprechend geändert (erhöht oder gesenkt). Änderungen des Abonnementpreises werden vor ihrer Wirksamkeit ordnungsgemäß mitgeteilt.
Die derzeit aktuellen Abopreise finden Sie unter diesem Link. Für bereits im Vorhinein bezahlte Abonnemententgelte erfolgt keine Nachverrechnung.
2. Die Nutzung des ePaper ist nicht an den Erwerb eines Print-Abonnements des Verlags gebunden.
3. Die Preise für ePaper beinhalten die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer (derzeit 10 %).
4. Mit dem Zugang zum ePaper ist das dauerhafte Nutzungsrecht für den abgeschlossenen Abonnementzeitraum verbunden.
4. Nutzungsbedingungen
1. Die digitale Ausgabe des Verlags ist für Nutzer des ePaper nach Kauf immer im Internet abrufbar. Bitte beachten Sie, dass beim Erwerb eines ePaper-Abos kein Zugriff auf frühere Ausgaben möglich ist, sondern ausschließlich auf jene ab Beginn der Abolaufzeit. ePaper-Ausgaben, die vor dem Kaufdatum veröffentlicht wurden, können nicht aufgerufen oder angesehen werden. Die Weitergabe und/oder Vervielfältigung an Dritte ist nicht gestattet. Sollte der Nutzer Inhalte oder Daten des ePapers unabhängig von dem Trägermedium und dem technischen Format gespeichert haben, so verpflichtet er sich ausdrücklich, diese Daten spätestens acht Tage nach dem Erscheinungstermin der jeweiligen Ausgabe des ePapers komplett zu löschen.
2. Der vom Nutzer gewählte Nutzername und das vom Nutzer gewählte Passwort dienen der Legitimation beim Onlinezugriff auf die digitale Ausgabe. Sie sind daher sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe von Inhalten des ePapers an Dritte, egal in welcher Form und zu welchem Zweck, ist ausdrücklich untersagt.
3. Der Verlag behält sich vor, den Zugang zum ePaper zu sperren, wenn durch Verschulden des Nutzers ein Missbrauch der Zugangsdaten, z. B. durch Weiterleitung an Dritte, erfolgt. Das Gleiche gilt für die Weitergabe von Inhalten des ePapers an Dritte. In diesen Fällen bleibt der Nutzer zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet und hat den durch den Missbrauch entstehenden Schaden dem Verlag zu ersetzen.
5. Kündigung
Sollten Sie wider Erwarten nach dem ersten Jahresbezug der BVZ keine Fortsetzung Ihres Abonnements wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mindestens einen Monat vor Ablauf des ersten Jahres schriftlich mit. Nach dem ersten Jahresbezug kann das Abonnement jeweils spätestens sechs Wochen vor Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
Für das ePaper-Monatsabo gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen vor Ablauf eines Bezugsmonats.
6. Urheberrecht
1. Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen, etc. der in elektronischer Form vertriebenen Ausgaben des Verlags (ePaper), insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung, gleich auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung, z. B. in Inter- oder Intranets, ist unzulässig und strafbar.
2. Die Nutzung des ePaper ist ausschließlich zu privaten Zwecken zulässig. Eine Weitergabe der ePaper-Inhalte an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe.
3. Weitergehende Rechte, z. B. für eine Wiederveröffentlichung, können Sie bei der Redaktion des Verlags erwerben.
7. Haftung
Eine Haftung des Verlages und dessen Mitarbeiter/innen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ansonsten wird jegliche Haftung ausgeschlossen, der Abonnent verzichtet ausdrücklich auf jegliche Ersatzansprüche, die als Vertragsverletzungen seitens des Verlages entstehen könnten, es sei denn, die Vertragsverletzung wird vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
8. Datenschutz
Der Nutzername in Verbindung mit dem Passwort dient als Legitimation für das Abonnement des ePaper. Das Passwort ist daher gut aufzubewahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Personenbezogene Daten, die vom Verlag sowie den von ihm beauftragten Partnerfirmen im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der digitalen Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Nutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
9. Sonstiges
Sollte eine Bedingung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien einigen sich schon jetzt, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahekommt. Dies gilt auch, falls sich dieser Vertrag als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollte.
Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu verändern.
4. Digitalabo
1. Geltungsbereich
1.1. BVZ erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage gegenständlicher Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB’s gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen BVZ und ihren Kunden, unabhängig davon, ob es sich bei den Kunden um Unternehmer oder Konsumenten im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes handelt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. AGB’s der Kunden oder Dritter kommen nicht zur Anwendung, selbst dann, wenn BVZ den AGB’s der Kunden oder Dritten nicht ausdrücklich widerspricht. Die Kunden unterwerfen sich den AGB’s von BVZ.
1.3. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB’s bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt ebenso für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen sowie den unter ihrer Zugrundelegung jeweils abgeschlossenen Vertrag nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss / Vertragsinhalt
2.1. Die Präsentation und Darbietung der Angebote, insbesondere der Abo-Angebote, stellt keinen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Vertrages dar; die Präsentation auf der Website von BVZ ist unverbindlich und stellt vielmehr die Aufforderung an den Käufer bzw. Abonnenten dar, seinerseits ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an BVZ zu richten.
Der Kunde registriert sich im Zuge des Bestellvorganges mit seiner E-Mail-Adresse im online Kunden-Bereich („Mein BVZ.at“). Bei der Registrierung erhält der Kunde elektronisch die Login-Daten übermittelt, wodurch er u. a. die Möglichkeit hat, bestimmte Änderungen und Ergänzungsoptionen im Rahmen eines abzuschließenden bzw. allenfalls bereits abgeschlossenen Abo-Vertrages jederzeit selbständig vorzunehmen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde (= Online-Nutzer) – unabhängig vom abzuschließenden Abo-Vertrag – die Nutzungsbedingungen für das Online-Portal, wobei die Registrierung durch den Kunden durch Eingabe des Bestätigungscodes bzw. der Bestätigung des übermittelten Registrierungslinkes erfolgt. Der Kunde ist berechtigt, die sodann online freigeschalteten Online-Dienste mit den Login-Daten zu nutzen.
2.2. Nach Ausfüllen des Bestellformulars und dem Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ übermittelt der Kunde sein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf- bzw. Abovertrages an BVZ. Das Angebot des Kunden ist für 3 Tage bindend. Nach Einlangen der Bestellung wird selbige durch Mail von BVZ an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Dieses Mail ist ausschließlich eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung bei BVZ und stellt noch keine Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar.
2.3. Sofern eine von BVZ abgegebene schriftliche Willens- oder sonstige Erklärung einen erkennbaren Fehler oder Irrtum enthält, so ist BVZ jederzeit berechtigt, die Erklärung schriftlich zu korrigieren. Die Erklärung entfaltet erst in korrigierter Form rechtliche Wirkung.
2.4. Das vom Kunden an BVZ gerichtete Angebot auf Abschluss eines Vertrages, also die Bestellung, wird innerhalb von drei Werktagen nach Eingang von BVZ bearbeitet und angenommen oder abgelehnt. Seitens BVZ besteht kein Kontrahierungszwang. Die Annahme erfolgt entweder durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Aufforderung zur Zahlung. Der in der Auftragsbestätigung oder Zahlungsaufforderung enthaltene Inhalt wird Vertragsinhalt. Der Vertragsinhalt wird dem Kunden mittels E-Mail übermittelt.
2.5. BVZ ist berechtigt, die Annahme der Bestellung bzw. des Angebots auf Annahme des Vertrages abzulehnen.
2.6. Der Online-Dienst auf www.bvz.at besteht derzeit sowohl aus unentgeltlichen (z. B. Online-Zugang zu kostenlosen redaktionellen Inhalten) als auch entgeltlichen (z. B. Online-Zugang zu kostenpflichtigen redaktionellen Inhalten) Angeboten.
2.7. BVZ behält sich vor, für bisher unentgeltliche Inhalte bzw. Dienste Entgelt zu verlangen, oder den Dienst oder einzelne Dienste/Inhalte auch ohne Angabe von Gründen einzustellen. Ist ein Dienst nur gegen Entgelt verfügbar, weist BVZ vor Inanspruchnahme des Dienstes auf die Kostenpflicht hin (BVZ-PLUS-Seiten). Dienste ohne einen derartigen Hinweis sind kostenlos nutzbar.
2.8. Der Digital-Abo-Vertrag gibt dem Kunden für die vereinbarte Dauer Zugang zu kostenpflichtigen Inhalten der BVZ, insbesondere den BVZ-PLUS-Inhalten. Für die Nutzung ist die Registrierung mit einem Nutzerkonto gemäß 2.1. in Form eines sodann selbst gewählten Passworts und einer E-Mail-Adresse erforderlich.
2.9. Ein entgeltlich abgeschlossenes Digital-Abo darf lediglich vom Kunden und mit diesem im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen auf maximal 4 Endgeräten genutzt werden.
3. Digital-Abo Vertragslaufzeit
3.1. Der Digital-Abo-Vertrag wird, sofern keine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Abo-Vertrag beginnt mit der Freischaltung zu laufen, diese erfolgt grundsätzlich nach Bestellbestätigung und es wird der Kunde zugleich per E-Mail verständigt. BVZ übermittelt am selben Tag mittels E-Mail die Auftragsbestätigung mitsamt einer gesonderten Widerrufsbelehrung (gemäß Punkt 7).
Mit Zugang der Registrier- bzw. Bestellbestätigung kann der Kunde mittels Eingabe der E-Mail-Adresse und des Passworts in einem Browser das Digital-Abo nutzen. Diese persönlichen Zugangsdaten gelten sowohl für die jeweils bestellten Digitalservices als auch für den Self-Service-Bereich.
3.2. Die unbefristeten Abonnementverträge können – vorbehaltlich einer eventuell vereinbarten Mindestlaufzeit (s. Punkt 3.3.) – beiderseits jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 5 Tagen zum Ende des seitens des Kunden bereits vorausbezahlten Zeitraums, in Ermangelung eines solchen zum Ende jedes Kalendermonats, ohne Angabe von Gründen (ordentlich) schriftlich gekündigt werden.
Durch die Bezeichnung als Monats-/Jahresabo bei der Bestellung wird lediglich der Vorauszahlungszeitraum der Abonnementgebühr definiert. Hierbei kann der Kunde entweder monatlich oder jährlich im Voraus die Abonnementgebühr bezahlen.
3.3. Bei Vereinbarung einer Mindestbezugsdauer (insbesondere bei Sonderangeboten/Aktions-Abos) wird seitens des Kunden ausdrücklich ein befristeter Kündigungsverzicht abgegeben, das Vertragsverhältnis wird jedoch gemäß Punkt 3.2. unbefristet abgeschlossen.
Bei Abschluss eines Abonnementvertrags mit Mindestbezugsdauer wird ein unbefristeter Abonnementvertrag abgeschlossen. Die erstmalige Kündigung unter Einhaltung der gemäß Punkt 3.2. genannten Frist ist erstmalig frühestens zum Ende der Mindestbezugsdauer möglich. Nach deren Ablauf läuft der unbefristete Abonnementvertrag weiter und es ist das Abonnement regulär, gemäß Punkt 3.2. ordentlich aufzukündigen. Im Falle des Abonnementvertrags mit Mindestbezugsdauer ist das Entgelt jedenfalls bis zum Ende der Mindestbezugsdauer zu entrichten.
3.4. Bei der Aufkündigung von unbefristeten Verträgen ist das Entgelt jedenfalls bis zum Ende der Kündigungsfrist gemäß Punkt 3.2. zu entrichten, je nachdem welcher Vorauszahlungszeitraum hinsichtlich der Abonnementgebühr vereinbart wurde.
Kündigungen sind wie folgt an BVZ zu übermitteln:
• per E-Mail an abo@bvz.at
• per Brief an BVZ GmbH, Colmarplatz 1, 2. Stock, 7000 Eisenstadt
• über die Maske im Profilbereich von „Mein BVZ.at“
3.5. Für den Fall, dass der Kunde ein Kombi-Abonnement, also ein Abonnement für die Printausgabe und ein Digital-Abo bei BVZ abschließt, unterliegt das Print-Abonnement den Kündigungsbestimmungen der bisher geltenden Print-Abobestimmungen (siehe BVZ.at/agb), das Digital-Abo jenen der Digital-Abo-Bestimmungen.
3.6. Im Falle, dass der Kunde bei einem Kombi-Abonnement (Print und Digital) nur die Printausgabe aufkündigt, erfolgt eine Umstellung des Digital-Abos vom vergünstigten Kombi-Abo-Preis auf den jeweils gültigen Digital-Normal-Abo-Preis.
3.7. Im Falle der Aufkündigung des Digital-Abos läuft dieses gemäß Punkt 3.2. bis zum Endigungszeitpunkt weiter, danach erfolgt die Umstellung auf das alleinige Print-Abonnement zum jeweils gültigen Print-Normal-Abo-Preis.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Der ausgewiesene Preis wird als Bruttopreis inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
Der Kaufpreis ist vom Kunden derart zu bezahlen, dass dieser umgehend nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. Zahlungsaufforderung bei BVZ gutgebucht wird, widrigenfalls BVZ ohne weitere Aufforderung vom Vertragsverhältnis zurücktreten kann, bzw. bei einem Abovertrag bis zur vollständigen Bezahlung den Abo-Zugang sperren kann (Zurückbehaltungsrecht).
4.2. BVZ gibt das Abonnement erst nach vollständiger Bezahlung frei.
4.3. Im Vertragsverhältnis zu Konsumenten wird zwischen BVZ und dem Kunden ein Verzugszinssatz in Höhe von 4,0 % p. a. vereinbart. Im Vertragsverhältnis zu einem Unternehmer ist BVZ berechtigt, einen Verzugszinssatz von 9,2 % über dem Basiszinssatz (gem. § 456 des österreichischen UGB) zu verrechnen.
4.4. Die Geltendmachung von Schadenersatz- und/oder Aufwandsersatzansprüchen bleibt davon unberührt. Sofern der Kunde den geschuldeten Preis mitsamt sämtlicher Nebengebühren selbst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht bezahlt, so kann BVZ (vgl. Punkt 3.4.) entweder vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Erfüllung verlangen.
4.5. Der Kunde hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwendungen, wie insbesondere sämtliche Mahnspesen, tarifmäßigen Kosten von Inkassobüros und anwaltlicher Intervention gemäß den Allgemeinen Honorarrichtlinien bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu bezahlen. Der Kunde hat pro direkter Mahnung von BVZ Mahngebühren in der Höhe von 5,00 Euro, insgesamt jedoch höchstens 40,00 Euro zu bezahlen. Der Kostenersatz für Inkassobüros, anwaltliche Intervention ist davon unberührt.
4.6. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden eingehende Zahlungen zuerst auf die durch die Einbringlichmachung verursachten Kosten, auf die bisher aufgelaufenen Zinsen und erst dann auf das Kapital angerechnet. Die Zahlung wird jeweils auf die älteste Schuld angerechnet. Eine vom Kunden vorgenommene Widmung ist für BVZ unverbindlich.
4.7. Der Abonnementpreis beruht insbesondere auf Personal-, Papier-, Druck-, Zustell-, Energie-, Treibstoff- und Raumkosten sowie Gebühren und Abgaben („Kosten“). Bei Veränderungen solcher Kosten durch sachlich gerechtfertigte Umstände, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, wird der Abonnementspreis entsprechend geändert (erhöht oder gesenkt). Änderungen des Abonnementpreises werden vor ihrer Wirksamkeit ordnungsgemäß mitgeteilt. Die derzeit aktuellen Abopreise finden Sie unter diesem Link. Für bereits im Vorhinein bezahlte Abonnemententgelte erfolgt keine Nachverrechnung.
5. Lieferung
5.1. Der Eintritt von Ereignissen, die nicht von BVZ zu vertreten sind, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder dergleichen, hemmt den Ablauf von Lieferfristen um die Dauer dieses Ereignisses. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung für BVZ unmöglich oder unzumutbar, so wird BVZ von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, gegenüber BVZ geltend machen kann. BVZ wird den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen.
5.2. Dauert die Lieferverzögerung (Punkt 4.3.) länger als vier Wochen nach Vertragsabschluss an, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann keine Schadenersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche gegenüber BVZ geltend machen.
6. Widerrufsrecht für Konsumenten
6.1. Die unter Punkt 5 angeführten Bedingungen gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des österreichischen KSchG.
Im Falle des Abschlusses eines Digital-Abos über die BVZ-Website hat der Konsument grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb der 14-tägigen Frist bei Abschluss des Rechtsgeschäfts im Fernabsatzwege vom Vertragsverhältnis zurückzutreten, jedoch geht hinsichtlich des bereits vollständig von BVZ erbrachten Teiles der Dienstleistungen das Widerrufsrecht verloren. Der Konsument hat einen anteiligen Betrag für die bereits seitens BVZ erbrachten Leistungen zu bezahlen.
6.2. Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels eindeutiger Erklärung (z. B. per Brief oder per E-Mail) widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: BVZ GmbH, Colmarplatz 1, 2. Stock, 7000 Eisenstadt oder via E-Mail an: abo@bvz.at.
6.3. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
7.1. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, kann BVZ, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen sowie das Zugriffsrecht auf die digitalen Inhalte unterbinden.
7.2. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BVZ nicht auf Dritte übertragen werden.
8. Gewährleistung
8.1. BVZ leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 922 ff des österreichischen ABGB Gewähr, sofern im Rahmen dieser AGB oder des abgeschlossenen Vertrages keine Modifizierungen vereinbart werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Übernahme der Dienstleistung.
8.2. Handelt es sich bei dem gegenständlichen Rechtsgeschäft um eines unter Unternehmern, gilt die verkürzte Gewährleistungspflicht von sechs Monaten als vereinbart.
8.3. Wird die Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
8.4. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9. Haftung
9.1. Schadenersatzansprüche beschränken sich auf Schäden, die von BVZ vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, wobei die Beweislast für das Verschulden den Kunden trifft. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber den Kunden sind ausgeschlossen.
9.2. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Weiters gilt der Haftungsausschluss nicht für BVZ zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
9.3. BVZ haftet nur für eigene Inhalte auf der Website ihres Onlineshops. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, ist BVZ für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich und macht sich die fremden Inhalte auch nicht zu Eigen. Sofern BVZ Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird BVZ den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abweichung von diesem Formerfordernis.
10.2. Dem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPR und des UN-Kaufrechts zu Grunde.
10.3. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.4. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von BVZ örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
10.5. Sofern zwingende Bestimmungen der EuGVVO oder des KSchG nicht entgegenstehen, gilt auch bei Konsumenten das sachlich in Betracht kommende österreichische Gericht am Sitz von BVZ als vereinbart.
10.6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die ungültige Bedingung wird durch eine ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung rechtlich am nächsten kommt.
5. Anzeigen- und Beilagenaufträge
1. Alle Anzeigenaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln. Zusatzvereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Verlages.
2. Der im gültigen Anzeigentarif veröffentlichte Mengenrabatt ist mit einem schriftlichen Abschluss vor der ersten Einschaltung anzumelden. Ein Abschluss gilt jeweils nur für einen Kunden. Dem Abschluss werden alle Aufträge des angemeldeten Kunden innerhalb eines Jahres zugeordnet, sofern diese Aufträge zum gültigen Anzeigentarif ohne Sonderkonditionen abgerechnet werden. Wird das Abschlussziel nicht erreicht, ist die Nachbelastung sofort fällig. Mengenrabatte bei Paketbuchungen werden bei Nichteinhaltung der Vereinbarung lt. Listenpreis nachverrechnet.
3. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, von allen Anzeigenaufträgen des Kunden zurückzutreten; bei Ausgleichs- oder Konkursverfahren gilt der Anzeigenauftrag des Kunden als erloschen. Gleichzeitig erlischt jeder Anspruch auf eine Rabattgutschrift, auch wenn ein Abschluss voraus angemeldet wurde.
4. Änderungen des Anzeigentarifs treten auch bei laufenden Abschlüssen und bei vorliegenden Aufträgen in Kraft.
5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, wenn nicht die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht wurde. Platzierungswünsche sind für den Verlag nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlags bindend. Bei Wortanzeigen können bestimmte Platzierungen innerhalb einer Rubrik nicht berücksichtigt werden. Die Anzeigen werden thematisch sinngemäß gereiht.
6. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen, sofern die ihm überlassenen Druckunterlagen dies zulassen. Für Mängel und Schäden an den Druckunterlagen sowie für den Verlust derselben haftet der Verlag nicht. Farbabweichungen gegenüber dem Original sind aus drucktechnischen Gründen möglich und können nicht beanstandet werden.
7. Kosten für zusätzliche Druckunterlagen (Zeichnungen, Filme, Layout, usw.) bzw. für erhebliche Änderungen einer bereits fertiggestellten Anzeige trägt der Auftraggeber.
8. Die Pflicht zur Aufbewahrung von beigestellten Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
9. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur unter Nennung desselben für die gleiche Seite vereinbart werden.
10. Für den Wort- und Bildinhalt haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert dem Verlag und dessen Mitarbeitern, dass die Anzeige gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag und dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller aus der Anzeige resultierenden Ansprüche schad- und klaglos zu halten. Der Verlag ist zu einer entsprechenden Prüfung des Inserateninhalts nicht verpflichtet. Haftungsfreistellung für Stelleninserate: Wir weisen darauf hin, dass das Gleichbehandlungsgesetz inhaltliche Vorgaben für Stelleninserate normiert. Insbesondere sind Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei zu gestalten und es ist, soweit ein solches besteht, das kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und gegebenenfalls auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen. Dem Verlag ist es nicht möglich, Inserate individuell auf Einhaltung dieser Vorgaben zu prüfen, der Auftraggeber garantiert daher dem Zeitungsverlag sowie dessen Leuten, die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes für Stelleninserate einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Stelleninserat begründet werden, und hinsichtlich jeglicher verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme des Verlags oder seiner Leute wegen eines Verstoßes gegen das GlbG durch Stelleninserate des Auftraggebers schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.
11. Glücksspielabgabe: Für die von der BVZ GmbH veranstalteten Gewinnspiele fällig werdenden Glücksspielabgaben haftet das NÖ Pressehaus. Die Abgabe wird vom NÖ Pressehaus abgeführt. Handelt es sich um Kunden-Gewinnspiele oder um solche Gewinnspiele, die von einem Kunden in Zusammenarbeit mit der BVZ GmbH durch periodische Medien der Firma BVZ GmbH oder durch verbundene Unternehmungen veröffentlicht werden, ist der Kunde selbst für die ordnungsgemäße Abführung der Gewinnspielabgabe verantwortlich. Der Kunde (Auftraggeber) verpflichtet sich, die Firma BVZ GmbH und allfällige verbundene Gesellschaften diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12. Der Verlag behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Anzeigenaufträge abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ein Auftrag gilt seitens des Verlages erst dann als angenommen, wenn die Drucklegung erfolgt sein sollte oder eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgefolgt sein sollte.
13. Bei telefonischer Auftragserteilung oder Textänderung sowie bei mangelhaften Unterlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe.
14. Wenn der Grund für erhebliche Druckmängel beim Verlag liegt, leistet er Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung. Für Druckfehler, die den Sinn der Anzeige nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Weitergehende Ansprüche oder Schadenersatzforderungen daraus sind ausdrücklich ausgeschlossen, auch bei Nichterscheinen des Inserates oder bei Konkurrenzausschluss.
15. Bei Gestaltung der Anzeige durch den Verlag werden nur die dem Verlag zur Verfügung stehenden Schriften benutzt. Die Verwendung einer spezifischen, vom Auftraggeber ausdrücklich gewünschten Schrift erfolgt nur gegen Ersatz der daraus resultierenden Kosten. Abweichungen von der Schriftart sind kein Grund für die Beanstandung eines Inserates.
16. Vom Auftraggeber beigestellte Logos werden elektronisch gespeichert und ausschließlich für Anzeigen des Auftraggebers herangezogen. Für allgemein übliche, nicht markenrechtlich oder urheberrechtlich geschützte Grafiken kann eine derartige Garantie nicht übernommen werden. Es bleibt deren Wiederverwendung vorbehalten. Der Auftraggeber hat auf einen allfälligen Rechtsschutz des Logos hinzuweisen.
17. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und ab einer Größe von 130 Spalten-mm kostenfrei hergestellt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Im Übrigen haftet für alle Postwege der Auftraggeber.
18. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das beauftragte Inserat aufgrund von Sonderwerbeformen (Tip-On-Cards, Banderolen, etc.) vorübergehend verdeckt sein kann und verzichtet auf jeglichen Preisminderungsanspruch.
19. Bei Stornierung eines Auftrages (Anzeigen, Beilagen, Sonderwerbeformen) nach Anzeigenschluss werden 50 % des Anzeigenpreises als Kostenersatz in Rechnung gestellt.
20. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, es sei denn, auf der Rechnung ist eine andere Zahlungskondition vermerkt. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder Stundung ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen. Zwischen Unternehmungen gilt der gesetzliche Zinssatz zugrunde gelegt. Der Auftraggeber übernimmt alle Kosten aus dem Mahnverfahren, wie Inkassobüro, Kreditschutzverband oder Rechtsanwalt, d. h. neben den gerichtlich bestimmten Kosten auch die vorprozessualen Kosten (Betreibungskosten).
21. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 % der Auflage ausgeliefert sind. Bei einer Erfüllung unter 75 % ist die Leistung aliquot zu bezahlen.
22. Die Anzeigen werden in der bestellten Größe (Höhe) in Rechnung gestellt. Reicht der vorgeschriebene Raum für die eingesandte Vorlage nicht aus, so wird die unbedingt notwendige Höhe verrechnet.
23. Der Verlag kann jederzeit das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offener Rechnungen abhängig machen, und zwar unabhängig von laufenden Abschlüssen und ursprünglich vereinbarten Zahlungszielen.
24. Beanstandungen aller Art werden nur innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung anerkannt. Bei Streitfällen gilt nur die Schriftform. Ebenso werden abweichende Vertragsbedingungen nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Verlag wirksam.
25. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für Verwahrung und Weitergabe der Zuschriften die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine wie immer geartete Haftung. Einschreib- und Eilbriefe werden auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
26. Der Verlag ist berechtigt, jederzeit auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Einschaltungen als „Anzeige“, „Werbung“ oder „entgeltliche Einschaltung“ zu kennzeichnen.
27. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Beilagen in der Zeitung sowie bei Verteilungen im Gebiet zu Streuverlusten bis zu 5 % kommen kann. Weitergehende Ansprüche oder Schadenersatzforderungen daraus sind ausdrücklich ausgeschlossen.
28. Prospekte dürfen im Umbruch und Druck nicht dem Erscheinungsbild der NÖ Nachrichten nachempfunden sein und keine Fremdbeilagen enthalten. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
29. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Eisenstadt; die Anwendung österreichischen Rechtes gilt als zugrunde gelegt.
30. Alle Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Steuern.
31. Belegversand: Der Verlag liefert auf Wunsch bei Raumanzeigen ab 75 Euro Nettowert (pro Auftragswoche) ein digitales Belegexemplar kostenfrei. Erscheint die Anzeige gleichlautend in mehreren Ausgaben, ist ein digitales Belegexemplar einer vom Verlag ausgewählten Ausgabe gültig für alle. Generell ausgeschlossen wird der Print-Belegversand über den Postweg.
Sonderbestimmungen für politische Werbung gemäß Verordnung (EU) 2024/900
Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aufträge über politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900 („TTPW-Verordnung“). Im Falle von Widersprüchen gehen diese Sonderbestimmungen vor.
Jede politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900 (TTPA-VO) bzw. des Politische-Werbung-Gesetzes (PolWG) ist vom Verlag als solche zu kennzeichnen. Insbesondere werden zu jeder Anzeige bereitgestellt: eine Erklärung, dass es sich um eine politische Anzeige handelt, der Sponsor (und gegebenenfalls eine diesen kontrollierende Einrichtung), gegebenenfalls der Bezug zu einer Wahl, einem Referendum oder Rechtssetzungs- bzw. Regulierungsprozess und gegebenenfalls eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass die politische Anzeige Gegenstand von Targeting- oder Anzeigeschaltungsverfahren ist. Sollte eine politische Anzeige nicht den Vorgaben der TTPA-VO entsprechen, kann ein entsprechender Hinweis kostenlos bei dem Verlag eingebracht werden.
Politische Werbung gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung:
1. Informationspflichten des Auftraggebers
Ist der Auftraggeber ein Sponsor im Sinne des Art. 3 Z 10 TTPW-Verordnung oder ein Anbieter von Werbedienstleistungen im Namen eines Sponsors, hat er sämtliche gemäß Art. 7 erforderlichen Informationen vollständig, richtig und unverzüglich zu übermitteln. Dazu zählen insbesondere:
• Eine wahrheitsgemäße Erklärung, ob es sich um politische Werbung im Sinne des Art. 3 Z 5 handelt.
• Angaben zur Erfüllung von Art. 5 Abs. 2.
• Informationen gemäß Art. 9 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410.
• Bereitstellung eines rechtskonform gekennzeichneten Werbesujets gemäß Art. 11 Abs. 1.
2. Targeting und Anzeigenschaltung
Setzt der Auftraggeber Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne des Art. 3 Z 11 und 12 ein, trägt er die alleinige Verantwortung für die Einhaltung von Kapitel III der TTPW-Verordnung und hat die dort geforderten Informationen ebenso vollständig und unverzüglich zu übermitteln.
3. Rechte des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Werbedienstleistung auszuführen oder fortzusetzen, solange die erforderlichen Informationen oder Kennzeichnungen nicht vollständig und korrekt vorliegen. Er kann Inhalte zurückhalten, entfernen oder sperren. Bei Nichterfüllung der Verbesserungspflicht kann der Auftragnehmer den Vertrag auflösen oder aufrechterhalten; in beiden Fällen bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.
4. Haftung und Freistellung
Der Auftraggeber garantiert die Rechtskonformität der übermittelten Informationen und Kennzeichnungen und hält den Auftragnehmer schad- und klaglos. Dies umfasst auch etwaige Strafen, Ansprüche Dritter sowie Kosten für rechtliche Vertretung und Verfahren.
5. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur umfassenden Mitwirkung bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der beauftragten politischen Werbung – auch nach Vertragsende – und unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß der TTPW-Verordnung.
6. Haftungsausschluss und Prüfpflichten
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden infolge unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers und ist nicht zur Prüfung, Warnung oder Auskunft über deren Richtigkeit verpflichtet. Freiwillige Hinweise oder Unterstützungsleistungen erfolgen ohne rechtliche Verantwortung.
Sollte eine politische Anzeige nicht den Vorgaben der TTPA-VO entsprechen, kann ein entsprechender Hinweis bei ttpa@bvz.at eingebracht werden.
6. Vertragsänderungen und Änderungen der AGB
Wir behalten uns vor, den Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern, sofern die Änderung nicht den Gegenstand der Hauptleistung (Lieferung/Bereitstellung des vereinbarten Produktes) betrifft. Wir informieren Sie rechtzeitig vor Wirksamwerden schriftlich (gilt auch per E-Mail und auf elektronischem Weg) über solche Änderungen. Ihnen steht sodann eine vierwöchige Frist ab Zugang der Information zu, den Änderungen zu widersprechen. Bei rechtzeitigem Widerspruch durch Sie finden die geänderten AGB auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. Die Änderungen gelten hingegen als genehmigt, sollten Sie nicht binnen der vierwöchigen Frist der Änderung schriftlich (gilt auch per E-Mail) widersprechen. Auf diesen Umstand wird in der Verständigung gesondert hingewiesen.