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Commerzialbank: Je drei Jahre und acht Monate Haft für Unternehmer
Urteil
Drei Jahre und acht Monate Haft: So lautet das Urteil für jene Unternehmer, die von Malversationen von Commerzialbank-Chef Martin Pucher (es gilt die Unschuldsvermutung) und seiner Co-Vorständin Franziska Klikovits profitierten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die beiden Angeklagten wiesen bis zum Schluss jede Schuld von sich.
© BVZ/Kirchmeir
Nachdem im Februar 2025 Franziska Klikovits zu sechs Jahren und vier Monaten und ein Unternehmer zu 2,5 Jahren unbedingter Haft verurteilt worden waren, wurden am Dienstagnachmittag, 19. August 2025, in diesem bislang größten Strafprozess im Fall Commerzialbank Mattersburg weitere Urteile gesprochen.
Die beiden angeklagten Unternehmer im Alter von 70 und 66 Jahren wurden zu fast allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und jeweils zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Zu einigen Fakten erfolgten Freisprüche, darunter zum Vorwurf der betrügerischen Krida zum Schaden der Bank und ihrer Gläubiger.
Unternehmer müssen je zehn Mlllionen Euro bezahlen
Zehn Millionen Euro wurden jeweils für verfallen erklärt: Die beiden Ex-Unternehmer müssen, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, diesen Betrag an den Staat überweisen.
Sowohl die Verteidiger, als auch der Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab - das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Damit geht dieser Commerzialbankprozess vorerst zu Ende. Der ebenfalls angeklagte Ex-Bankchef Martin Pucher war weder auf der Anklagebank noch am Zeugenstuhl gesessen. Sein Verfahren war aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden worden. Anträge auf Zeugenaussage Puchers waren vom Schöffensenat abgewiesen worden.
Antrag auf Einvernahme Puchers abgewiesen
Wie berichtet, hatten die Verteidiger der beiden angeklagten Ex-Unternehmer die Einvernahme von Martin Pucher als Zeuge beantragt, nachdem ein Sachverständiger für Psychiatrie festgestellt hatte, dass der Ex-Bankchef dazu grundsätzlich in der Lage wäre. Am Montag, 18. August, wies der Schöffensenat diesen Antrag zurück: Die Aussage Puchers sei zur Beurteilung von Schuld und Strafe nicht erforderlich, erklärte die Richterin.
Das hinderte Verteidiger Mirko Matkovits, Verteidiger des 66-jährigen Angeklagten in diesem Prozess, nicht daran, um am Dienstagmorgen neuerlich die Einvernahme von Martin Pucher zu beantragen - unter anderem zum Beweis dafür, dass der Bankdirektor 80 Millionen Euro aus dem Banktresor „verflüssigt“ und in seiner Schreibtischlade „eingelagert“ habe, um sein Sponsoring zu finanzieren und Malversationen der Bank zu verschleiern. Sein Mandant, so Matkovits, habe von alldem nichts gewusst.
Der Schöffensenat wies auch diesen Antrag ab.
„Staatsanwaltschaft will auch Pucher verurteilt sehen“
Damit war das Beweisverfahren abgeschlossen. „Natürlich will die Staatsanwaltschaft auch Martin Pucher verurteilt sehen“, stellte Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler in seinem Schlussvortrag fest. Aber Pucher habe seine Straftaten nicht alleine begehen können.
Handler erläuterte, wie sich die beiden Angeklagten der Tatbestände der Veruntreuung, Untreue, betrügerischen Krida, der Geldwäsche und Bilanzfälschung schuldig gemacht hätten.
Als Beitragstäter habe der eine Angeklagte über elf Jahre hinweg dazu beigetragen, dass 20 Millionen Euro von der Commerzialbank in sein Unternehmen flossen. Der andere angeklagte Unternehmer habe 17,5 Millionen Euro an Bargeld erhalten, ohne dafür befugt gewesen zu sein. Verschleiert wurden die kriminellen Geldübergaben durch fingierte Rechnungen.
Unternehmen waren nicht mehr lebensfähig
Dazu kamen unredlich erlangte Kredite. Die Behauptung, ein „krimineller Bankdirektor“ habe die Unternehmen wirtschaftlich zugrundegerichtet, lasse er nicht gelten, so der Oberstaatsanwalt. Dem einen Angeklagten sei es trotz der Zahlungen aus der Commerzialbank nie gelungen, sein Unternehmen positiv zu führen. Das andere Unternehmen sei „nicht im Sterben gelegen, sondern seit Jahren wirtschaftlich mausetot“ gewesen.
Kurz hielt sich der Verteidiger des 70-jährigen Angeklagten Martin Fischer. Bankchef Martin Pucher habe ein „Machtimperium“ geführt und sich „Vasallen“ gehalten. Einer dieser „Vasallen“ sei sein Mandant gewesen. „Er wurde wie ein Drogensüchtiger abhängig gemacht“, so der Anwalt. Er beantragte für seinen Mandanten ein mildes Urteil.
Ausführlich erläuterte dann Verteidiger Mirko Matkovits, dass die Malversationen in der Bank passiert seien und sein 66-jähriger Mandant keinen Verdacht schöpfen musste: „Der Bank ging es in der öffentlichen Wahrnehmung überdurchschnittlich gut. Die Commerzialbank zahlte Zinsen, die es sonst nirgends gab.“
Man hätte, meinte Matkovits, Martin Pucher in Untersuchungshaft nehmen können. „Er hat sich in seiner ersten Einvernahme geständig verantwortet und die gesamte Verantwortung übernommen, passiert ist nichts“, sagte der Verteidiger.
Martin Pucher „wie ein Rattenfänger“
Der ehemalige Bankdirektor komme ihm vor „wie ein Rattenfänger“: „Alle tanzten nach seiner Pfeife. Das zieht sich bis hierher in den Gerichtssaal. Seit Jänner kämpfe ich darum, dass er aussagen muss, dass ihm diese Pein nicht erspart bleibt.“ Es sei nicht verständlich, dass Martin Pucher „um seinen Pool wandert und liest: Die Richterin will ihn nicht hören“, so Matkovits.
Sein Mandant habe den größen Schaden erlitten, er sei in Privatkonkurs und werde „bis aufs Hemd gepfändet“. Er ersuche um Verhängung einer milden Strafe.
„Wir wussten nicht, dass das alles kriminell ist“
Die Angeklagten hatten das letzte Wort. Der 70-jährige Angeklagte meinte, wenn es Pucher nicht gegeben hätte, „wären wir alle miteinander nicht da“. „Er hat uns aufgebaut, dass die Abhängigkeit immer größer wurde. Nur wussten wir nicht, dass das alles kriminell ist. Er hat alles gesponsert, ob Feuerwehr ob Kirche, er zahlte gute Zinsen...“, sagte der Angeklagte.
Der 64-jährige Angeklagte verzichtete auf ein persönliches Schlusswort und schloss sich den Worten seines Anwalts an.
Mildernde Umstände für lange Verfahrensdauer
Nach rund 45 Minuten Urteilsberatung verkündete die Richterin das Urteil. Die beiden Angeklagten wurden zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer seien vier Monate nachgelassen worden, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, sonst hätte die Strafe vier Jahre Haft betragen.
Die beiden Unternehmer hätten aus der Commerzialbank Bargeld in der Höhe von 37,9 Millionen Euro ohne vertragliche Grundlage erhalten, damit sei die Geschäftstätigkeit ihrer Betriebe und das Sponsoring des SV Mattersburg finanziert worden.
„Sie hatten Kenntnis, dass Geld der Commerzialbank veruntreut wird“, sagte die Richterin. Die Angeklagten hätten mit ihren Handlungen zu den Straftaten von Pucher und Klikovits beigetragen. Durch fingierte Rechnungen für nicht existente Geschäftsfälle sei die wahre Herkunft des Geldes verschleiert worden.
Weiters seien den Unternehmen der Angeklagten Kredite in der Höhe von 29 Millionen Euro zugeflossen, obwohl diese bereits zahlungsunfähig gewesen seien.
Die Angeklagten nahmen sich Bedenkzeit, ebenso Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler. Sämtliche Privatbeteiligte, darunter Gemeinden und das Land Burgenland, wurden hinsichtlich ihrer Ansprüche gegenüber dem 70-jährigen Angeklagten auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Hinsichtlich der Forderungen gegenüber dem 66-jährigen Angeklagten wurden diese zurückgewiesen, da sich der Mann im Schuldenregulierungsverfahren befindet.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.