Frau wegen Nazi-Tattoos verurteilt

Wiederbetätigung

Eine 44-jährige Frau ließ sich einschlägige Symbole tätowieren und stellte diese zur Schau. Am 5. Mai 2026 wurde die Südburgenländerin von einem Schwurgericht verurteilt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die Angeklagte gab an, sie habe die Nazi-Symbole "unheimlich und anziehend" gefunden.

Die Angeklagte gab an, sie habe die Nazi-Symbole "unheimlich und anziehend" gefunden.

© BVZ/KIrchmeir

Dass sich eine Frau wegen des Vorwurfs der nationalsozialistischen Wiederbetätigung vor Gericht verantworten muss, ist ungewöhnlich. Meist sind es Männer, die mit Hakenkreuz-Darstellungen, Hitler-Grüßen oder Verherrlichungen der Gräueltaten des Nationalsozialismus angeklagt werden.

Die 44-Jährige aus dem Bezirk Güssing war bei einer Internetrecherche des niederösterreichischen Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung aufgefallen. Sie hatte ihre Tätowierungen auf drei Fotos zur Schau gestellt, die sie auf ihrem öffentlich einsehbaren Facebookprofil postete.

Am 5. Mai 2026 stand sie - zu Beginn schluchzend - am Landesgericht Eisenstadt vor drei Berufsrichterinnen und den Geschworenen. „Ich habe einen Schock“, sagte sie. „So ein Aufwand ...“

„Der Gesetzgeber sieht das so vor“, erklärte die Richterin.

Vor 20 Jahren habe sie sich die Tätowierungen in Ungarn stechen lassen, gab die Angeklagte zu. Auf ihrem Dekolleté prangt eine „Schwarze Sonne“, am rechten Oberarm eine „Wolfsangel“. Beides sind nationalsozialistische und in Österreich verbotene Motive.

„Mich hat das fasziniert“, gab die Frau zu. „Es war unheimlich und anziehend.“ Nach Ungarn sei sie gefahren, weil „das bei uns keiner macht“, so die Angeklagte. Bei der Wahl der Motive für ihre Tattoos gelte für sie: „Umso schlimmer, umso besser. Nachher ärgert man sich immer“, meinte sie.

Im Herbst 2025 lud die Frau mehrfach Selfies auf Facebook hoch, auf denen die Tattoos erkennbar waren.

Damit sich die Geschworenen einen Eindruck von den Darstellungen verschaffen konnten, bat die Richterin die Angeklagte, ihre Jacke abzulegen. Ohne viel Aufhebens zeigte die 44-Jährige die anklagegegenständlichen Tätowierungen her.

Bei der Arbeit oder in ihrem Bekanntenkreis habe sich niemand für die Tattoos interessiert, meinte die Angeklagte. Ins Freibad sei sie nicht gegangen, sie habe meist langärmlige Shirts getragen. „Ich wollte nicht, dass mich wer ansudert“, argumentierte sie vor Gericht.

Ihr Freund habe ihr davon abgeraten, die Tattoos entfernen zu lassen.

„Sie müssen sie beseitigen“, erklärte ihr die Richterin. Die Angeklagte stimmte zu.

Einer der Geschworenen erkundigte sich zu den beiden Vorverurteilungen, die im Strafregister der Angeklagten bereits eingetragen waren. Die Frau hatte ein Auto zerkratzt und eine Nachbarin bedroht. „Ich bin psychisch krank“, erklärte die Angeklagte. „Wenn ich meine Medikamente nicht nehmen, haut's mir den Vogel raus.“

Die Geschworenen sprachen die Frau einstimmig der nationalsozialistischen Wiederbetätigung schuldig.

Sie wurde zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer unbedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Das Schwurgericht erteilte weiters den Auftrag, die Tätowierungen zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Die 44-Jährige erhält Unterstützung durch Bewährungshilfe.

Die Angeklagte nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin gab einen Rechtsmittelverzicht ab: Das Urteil ist rechtskräftig.