2023 gilt weitreichendes Bewässerungsverbot am Tag

Erstellt am 27. Jänner 2023 | 06:27
Lesezeit: 3 Min
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Großregnerkanonen stehen immer wieder in der Kritik, weil die Wasserverdunstung bei dieser Methode der Bewässerung sehr hoch ist.
Foto: Birgit Böhm-Ritter
In weiten Teilen des Bezirks Neusiedl dürfen landwirtschaftliche Flächen nur mehr nachts bewässert werden.
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Im Neusiedler Bezirk wartet man weiter auf ausgiebige Winterfeuchte. Regen und Schneefall sind bis dato weit unter dem Durchschnitt geblieben. Durch den ausbleibenden Niederschlag bleibt sowohl der Pegel des Neusiedler Sees als auch der Grundwasserspiegel in großen Teilen des Bezirkes besorgniserregend niedrig. Letzterer beschäftigt vor allem die Landwirtschaft. Denn vom Pegel des Grundwassers hängt die Möglichkeit der Bewässerung ab.

In einer Informationsveranstaltung in Sankt Andrä am Zicksee informierte die Burgenländische Landwirtschaftskammer nun über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, die für das Bewässern der landwirtschaftlichen Flächen im heurigen Jahr im Neusiedler Bezirk gelten.

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Infoveranstaltung mit Patrick Dokter-Pucher, LK-Bezirksreferent Alfred Brasch, Werner Falb-Meixner (Vizepräsident der Landwirtschaftkammer), Matthias Auer, Gerald Kern (IG Bewässerung) und Günther Windisch.
Foto: BVZ

In wasserwirtschaftlichen Teilregionen von Apetlon, Illmitz, Podersdorf und Tadten gilt seit dem Sommer 2022 die „restriktive Phase 1“. Diese bleibt für 2023 aufrecht. „De facto gilt hier für Raps, Erbsen, Sonnenblumen und Getreide ein Bewässerungsverbot“, erklärt Alfred Brasch, Bezirksreferent der Landwirtschaftskammer, auf BVZ-Anfrage. Andere Kulturen dürften zwar bewässert werden, nicht aber zwischen 9 und 18 Uhr, es sei denn, eine Tröpfchenbewässerungsanlage ist vorhanden.

Das generelle Bewässerungsverbot gilt übrigens auch für Weingärten, allerdings wieder mit der Ausnahme der Tröpfchenbewässerung. Großer Vorteil dieser Technik: Die massive Wasserverdunstung beim Beregnen landwirtschaftlicher Flächen, wie es etwa bei Großregnerkanonen der Fall ist, kann eingedämmt werden.

Bewässerungsverbot von 9 bis 18 Uhr

Im Nordburgenland wird es laut Brasch künftig ein weitreichendes Bewässerungsverbot tagsüber geben. Dieses gilt bereits im Großteil des Neusiedler Bezirks, denn in vielen wasserwirtschaftlichen Teilregionen wurde die Warnstufe (eine Stufe vor der „restriktiven Phase 1“) aufrechterhalten: so etwa in Teilregionen von Parndorf, Neudorf, Zurndorf, Nickelsdorf, Neusiedl am See, Gols, Mönchhof, Halbturn, St. Andrä am Zicksee, Pamhagen, Wallern, Tadten und Andau. „Die Trockenheit als sichtbare Auswirkung des Klimawandels ist eine enorme Herausforderung für unsere Landwirtschaft. Nur gemeinsam können wir die Auswirkungen möglichst gering halten“, weiß Werner Falb-Meixner, Vizepräsident der Landwirtschaftskammer.

Umstieg auf andere Kulturen?

Liegt die Zukunft der heimischen Landwirtschaft nun in Kulturen, die weniger Wasser benötigen? Das glaubt Brasch nicht: „Für solche Kulturen, etwa Hirse, Bio-Kürbis oder Wintergetreide, müsste man die dreifache Fläche bewirtschaften, als es durchschnittliche Betriebe jetzt tun, um wirtschaftlich produzieren zu können. Und ganz ohne Niederschlag zu bestimmten Zeiten kommen diese Kulturen auch nicht aus.“

Vielmehr wird man künftig auf Wasser und energiesparende Beregnungstechniken setzen müssen. Solche wurden daher bei der Infoveranstaltung in St. Andrä präsentiert. Günther Windisch und Patrick Dokter-Pucher von der Firma „Bauer Beregnungstechnik“ referierten über bodennahe Ausbringung von Wasser durch Zusatzanlagen an Beregnern, sogenannte Sprühbalken, sowie Matthias Auer von der Firma „Parga“ über Beregnungsschläuche, die in den Boden verlegt werden. „Mit effizienteren Methoden wollen wir mit geringerem Wasserverbrauch auch in Zukunft wertvolle regionale Lebensmittel erzeugen“, betont Gerald Kern, Sprecher der Interessengemeinschaft Bewässerung.

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