Neusiedler Hallenbad: Denkmalschutz aufgeweicht

In diesem Gutachten wird nunmehr festgehalten, dass lediglich das Gebäude des Hallenbades und die angrenzende Arena als schützenswert angesehen werden. Alle anderen Flächen auf dem Hallenbadareal (Liegewiese, außen liegender Saunabereich, Rutschturm und Kanal) sind ohne Denkmalbedeutung.
Ursprünglich sollte die gesamte Liegenschaft unter Denkmalschutz gestellt werden. Das Gutachten wird dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung zur Stellungnahme vorgelegt. Nach abgegebener Stellungnahme der Bürgermeisterin und des Gemeinderates wird das BDA einen Bescheid erlassen.