Gemeinderat einstimmig gegen einen Denkmalschutz

In diesem Gutachten wurde festgehalten, dass lediglich das Gebäude des Hallenbades und die angrenzende Arena als schützenswürdig angesehen werden. Alle anderen Flächen auf dem Hallenbadareal seien ohne Denkmalbedeutung. In einem ersten Gutachten hieß es noch, das gesamte Areal solle unter Denkmalschutz gestellt werden.
Das neue Gutachten wurde dem Gemeinderat nun in seiner Sitzung vom 16. Jänner zur Stellungnahme vorgelegt.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dagegen aus, das Hallenbad unter Denkmalschutz zu stellen. Diese Stellungnahme wird nun dem Bundesdenkmalamt übermittelt.
„Die dringend erforderliche Sanierung des Hallenbades würde bei einer Unterschutzstellung gefährdet sein, da die Kosten erheblich steigen würden. Die Bedeutung des bereits veränderten Gebäudes für den Stil des Brutalismus ist außerdem nicht nachvollziehbar“, erklärt Bürgermeisterin Elisabeth Böhm.
Das Neusiedler Hallenbad wurde 1977 eröffnet und wird vom Bundesdenkmalamt zur Architektur des Brutalismus gerechnet. Der Begriff findet seinen Ursprung im französischen béton brut („roher Beton“).
Reaktionen aus dem Bundesdenkmalamt und aus der Bevölkerung lest ihr in der nächsten Print-Ausgabe und im Epaper der Neusiedler BVZ.