Bezirk Oberpullendorf: Speed verkauft, Cannabis gezüchtet?

Der 40-Jährige gab am Mittwoch, 25. Mai, vor einem Schöffengericht in Eisenstadt zu, Cannabispflanzen im Internet bestellt zu haben. Er habe ein spezielles Öl zur Behandlung schwerer Krankheiten herstellen wollen.
Dass auch THC-hältige Pflanzen dabei waren, sei ihm „passiert“. Von seinem 42-jährigen mitangeklagten Freund habe er rund einen halben Kilogramm Amphetamin (Speed) gekauft.
400.000 Euro Schulden und viele Probleme
Er habe viele Probleme gehabt, sitze auf einem Schuldenberg von 400.000 Euro, sein Auto sei versteigert worden, seine Freundin habe die Beziehung beendet, schilderte der 40-Jährige seine triste Lebenssituation. Er sei kurz vor dem Suizid gestanden.
In der Gartenhütte des 40-Jährigen, die dieser als Atelier für seine künstlerischen Tätigkeiten benützt, wurden bei einer polizeilichen Durchsuchung Suchtmittel gefunden.
„Davon wusste ich nichts“, sagte der 40-Jährige. Die Suchtmittel habe sein 42-jähriger Freund in einer Dose in der Hütte „bebunkert“ gehabt.
„Man kommt auch mit nichts aus“
Rund 400 Euro gab der 40-Jährige pro Monat für Speed aus, und das bei monatlichen Einkünften von 900 Euro und hunderttausenden Euro Schulden. „Man kommt auch mit nichts aus“, argumentierte der Angeklagte. „Wofür braucht man viel Geld?“ Die Schulden zahle er nicht zurück.
Der zweifach wegen Drogendelikten vorbestrafte 42-Jährige wurde aufgrund des Verdachts des Drogenhandels verhaftet und befindet sich in Untersuchungshaft. Er habe, gab er zu, einmal dem 40-Jährigen bei der Pflege der Cannabispflanzen geholfen. „Mir wurde gesagt, es handelt sich um CBD“, sagte der 42-Jährige.
„Vielleicht eine Nase Speed“
Fünf anderen Personen habe er nur bei gemeinsamen Konsumationen Speed überlassen. „Jedes zweites oder dritte Mal vielleicht eine Nase Speed“, meinte er.
Ein mutmaßlicher Abnehmer des 42-Jährigen gab zunächst bei Gericht zu, er habe 2020 zirka 430 Gramm Speed von diesem gekauft.
Einige Minuten später widerrief er diese Angaben. „Ich bin nervös“, sagte der Zeuge.
Richterin zu Zeugen: „Haben Sie Angst?“
„Haben Sie Angst, weil er hier sitzt?“, fragte Richterin Alexandra Fröhlich mit Blick auf die Anklagebank.
Der Zeuge verneinte und meinte, er habe die Frage der Richterin nach den beim 42-Jährigen gekauften Suchtgiftmengen falsch verstanden.
„Diese Frage kann man nicht falsch verstehen!“, ermahnte ihn die Richterin. „Sie sagen jetzt, dass Sie gar nichts vom Angeklagten gekauft haben?“, fasste sie die schwankenden Aussagen des Zeugen zusammen. „Ja“, bestätigte dieser.
„Ist Ihnen bekannt, dass Sie sich damit strafbar machen?“, informierte ihn die Richterin über den Tatbestand der falschen Zeugenaussage. Der Drogenkonsument hatte nämlich auch bei der Polizei detailliert über die Drogeneinkäufe bei dem 42-Jährigen berichtet gehabt.
„Entweder Sie haben ihn absichtlich falsch belastet oder Sie wollen ihn jetzt schützen“, konfrontierte die Richterin den Zeugen mit den widersprüchlichen Angaben.
Zeuge: „Ich wollte ihm eines reinwürgen“
„Ich wollte ihm eins reinwürgen, weil er mir ungut kam“, behauptete der Zeuge.
Danach wurde eine ehemalige Freundin des 42-Jährigen befragt. Sie habe 54 Gramm Speed von dem Mann erhalten, es könnten aber auch 100 bis 150 Gramm gewesen sein, wie sie vor der Polizei gesagt hatte.
Außerdem habe ihr der 42-Jährige 100 LSD-Trips übergeben, die sie hätte verkaufen sollen. „Ich kannte aber niemand“, sagte die Zeugin.
Sie habe bei dem Angeklagten tausend LSD Trips gesehen. Zuvor hatte der 42-Jährige behauptet, mit LSD nie etwas zu tun gehabt zu haben.
Speed im Gurkenglas und in der Butterdose
In einem Gurkenglas habe der Angeklagte zwei Kilo Speed aufbewahrt, 150 Gramm Speed sollen sich in einer Butterdose im Gefrierfach befunden haben, erzählte die frühere Bekannte das Angeklagten.
Der 42-Jährige habe Speed verkauft, das habe sie mitbekommen. Bei den Verkäufen sei sie aber, so die Frau, nie selbst dabei gewesen.
Die Polizei hatte ein Telefonat zwischen dem 42-Jährigen und der Frau aufgezeichnet. Sie hoffe, sagte die Frau in diesem Telefonat, „dass wir auf 5.000 bis 6.000 Euro im Monat kommen“.
„Ich meinte, dass wir auf das Geld kommen, wenn er weiter verkauft“, erklärte die Zeugin vor Gericht.
„Also, dass bei diesem Betrag der Suchtgifthandel dabei ist?“, hakte die Richterin nach. „Ja“, antwortete die Zeugin.
Der Prozess wurde vertagt.