Am 24. Oktober wurde in Schandorf das neue Multimedia-Besucherzentrum beim Hügelgräberfeld eröffnet.
Aus „Langeweile“ Kinderpornos verschickt
Missbrauchs-Darstellungen
26 Fotos mit Missbrauchsdarstellungen von kleinen Kindern hatte ein 37-Jähriger besessen. Zwei verbotene Videos schickte er weiter.
Der Angeklagte gab zu, Kinderpornos besessen zu haben. Pädophil veranlagt sei er höchstens "leicht".
© BVZ/Kirchmeir
Am 30. April 2025 musste sich der 37-jährige Mann aus dem Bezirk Oberwart wegen des Vorwurfs der Kinderpornografie vor Gericht verantworten.
Er gab an, in keiner Beziehung mit einer Frau zu sein und bei den Eltern zu leben.
2019 hatte er sich auf einer Chat-Plattform angemeldet, auf der, wie die Richterin bemerkte, vor allem junge Menschen aktiv sind.
Er sei dort „in Gruppen“ eingetreten, so der Angeklagte. Für kinderpornografische Inhalte er aber sich „nicht interessiert“.
Bilder von missbrauchten Kindern heruntergeladen
Jedoch sei er auf dieser Plattform auf Bilder von missbrauchten Kindern „gestoßen“. „Ich lud sie herunter“, gab der Angeklagte zu.
An eine Frau habe er im Juni und im Juli 2023 zwei Videos mit kinderpornografischen Darstellungen verschickt.
„Ist sie volljährig?“, fragte die Richterin. „Ich glaube schon“, meinte der Angeklagte.
„Das ist ja abstoßend“, sage die Richterin zu den beiden Videos. „Gingen Sie davon aus, dass ihr so etwas gefällt?“, fragte sie den Angeklagten.
„Es war eine Blitzaktion“, so der 37-Jährige. Er habe sich „nichts dabei gedacht“.
„Langeweile und Zeitvertreib“
„Haben Sie ein sexuelles Interesse an jungen Mädchen oder Kindern?“, fragte die Richterin. „Nein, überhaupt nicht“, sagte der Angeklagte zunächst. Er habe die Missbrauchsdarstellungen aus „Langeweile und Zeitvertreib“ heruntergeladen.
Später meinte der 37-Jährige, er habe „eine leichte“ pädophile Neigung. „Ich möchte unbedingt eine Therapie beginnen“, sagte er. „Das steht Ihnen ja frei“, informierte ihn die Richterin.
Die Kriminalpolizei war aufgrund eines Hinweises aus den USA auf den Fall aufmerksam geworden. „Wir wurden informiert, dass der Angeklagte auf der Chat-Plattform Fake-Profile erstellt und kinderpornografische Inhalte hochlud“, gab ein ermittelnder Polizeibeamter bekannt.
WhatsApp-Gruppe „Mädchen vergew“
Wie sich herausstellte, war der Angeklagte auch Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe mit der Bezeichnung „Mädchen vergew“. „Was heißt der Name?“, fragte die Staatsanwältin. „Mädchen vergewaltigen“, antwortete der Angeklagte.
„Und da tritt man aus Langeweile bei?“, wunderte sich die Staatsanwältin. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, antwortete der Angeklagte.
„Als erwachsener Mann könnte man sich denken, dass so etwas nicht in Ordnung ist“, ermahnte ihn die Staatsanwältin.
Angeklagter muss 10.800 Euro Geldstrafe zahlen
Der Angeklagte wurde zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 10.800 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Die Geldstrafe wurde auf Basis des Einkommens des Mannes berechnet. Außerdem erhielt der Angeklagte die Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen.
„Ich hoffe, dass die unbedingte Geldstrafe ausreichend weh tut“, sagte die Richterin. „Es tut sehr weh“, bestätigte der Angeklagte und bat um Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.