"Kinder abstechen": Obdachloser von Schülerin falsch beschuldigt?

15-Jährige vor Gericht

„Ich stich' euch ab!“: Diese Worte will eine 15-jährige Schülerin von einem Mann in Eisenstadt gehört haben, den sie zunächst so beschrieb, dass nach einem damals amtsbekannten Obdachlosen gefahndet wurde.

Von Elisabeth Kirchmeir

Um das Nächtigen unter der Stiege beim Kulturzentrum zu verhindern, wurden die Hohlräume mit Brettern verschlossen.

Um das Nächtigen unter der Stiege beim Kulturzentrum zu verhindern, wurden die Hohlräume mit Brettern verschlossen.

© Peter Wagentristl

Der Vorfall ereignete sich am 10. Oktober 2023 beim Kulturzentrum Eisenstadt. Zwei Schülerinnen waren am Nachmittag mit zwei Burschen unterwegs. Die ältere der beiden Jugendlichen behauptete wenig später gegenüber der Polizei, sie seien von einem Mann mit dem Abstechen bedroht worden.

Doch dann sagte die 14-jährige Freundin der 15-Jährigen bei der Polizei aus, dass es gar keine Bedrohung gegeben habe. Und jetzt steht die 15-Jährige wegen des Vorwurfs der Verleumdung und der falschen Beweisaussage vor Gericht.

Beschreibung passte auf Obdachlosen

Die Beschreibung des angeblich bedrohlichen Mannes passte auf einen Obdachlosen, der damals in der Eisenstädter Innenstadt für Aufsehen sorgte und unter einer Stiege des Kulturzentrums einen Unterschlupf gefunden hatte.

Die Polizei wurde am 10. Oktober zum Kulturzentrumgerufen. Die Schülerinnen wurden befragt. Die Polizisten setzten sich gerade in ihr Dienstfahrzeug, um nach dem Obdachlosen zu fahnden, als die Funkmeldung eintraf, dass dieser bei einer Zugfahrt von Wien nach Eisenstadt für Aufsehen und einen Polizeieinsatz am Bahnhof Eisenstadt gesorgt hatte.

Am ersten Verhandlungstag hatte sich die 15-jährige Schülerin nicht schuldig bekannt. Sie seien tatsächlich bedroht worden, ihre Freundin sage die Unwahrheit.

Zeugin schilderte bedrohlichen Mann

Gestützt wurde ihre Version durch die Aussage einer unbeteiligten Zeugin, die am 10. Oktober die angeblich verängstigten Jugendlichen betreut hatte, bis die Polizei eintraf. Diese Frau gab an, einen Mann beobachtet zu haben, der ein zorniges, bedrohliches, aggressives Auftreten an den Tag legte.

„Sie sagte, dass der Mann schrie: Ich stich'! Mehr habe sie nicht verstanden“, berichtete Richterin Birgit Falb am zweiten Verhandlungstag und konfrontierte damit die 14-jährige Freundin der Angeklagten.

Diese berichtete, dass ihre Freundin ihr „das Zuhause“ des Obdachlosen unter der Stiege des Kulturzentrums habe zeigen wollen.

„Das ist der Obdachlose, der Menschen abstechen will“

Dann sei ein Mann vorbeigegangen. Ihre Freundin habe gesagt: „Das ist der Obdachlose, der angeblich Menschen abstechen will.“

„Sie hat gesagt, wir sollen jetzt sagen, dass er uns abstechen will“, so die 14-Jährige. Ihre Freundin habe dann die Polizei angerufen.

Die 14-Jährige meinte, dass ihre Freundin die Bedrohung „frei erfunden habe“. In Wahrheit seien sie gar nicht bedroht worden: „Ich habe keine Drohung gehört. Er hat nichts gemacht“, sagte die 14-Jährige.

Richterin Birgit Falb ermahnte die Jugendliche, die Wahrheit zu sagen. Mit 14 sei sie strafmündig und auch ihr drohe ein Strafverfahren wegen Falschaussage, wenn sie ihre Freundin zu Unrecht belaste.

Ein weiterer Mann kam ins Spiel

Unklar blieb, wer die Mädchen tatsächlich bedroht haben könnte. Ins Spiel kam ein Mann, der damals in der Nähe des Kulturzentrums stand. „Die Polizei ging hin und nahm seine Daten auf“, berichtete die 14-Jährige.

„Mein Kollege ging hin“, bestätigte jener Polizist, der zur Verhandlung am 19. Jänner als Zeuge erschienen und am 10. Oktober vor Ort gewesen war. Der beim Brunnen beim Kulturzentrum stehende Mann habe damals angegeben, er warte auf seine Freundin.

Die Schülerinnen hätten, so der Polizist, diesen nur zehn Meter entfernt stehenden Mann aber nicht als Täter bezeichnet.

„Ich bin der Meinung, es war etwas. Ich weiß aber nicht, was“, fasste die Richterin die weiterhin unklaren Ergebnisse zusammen.

Sie vertagte den Prozess neuerlich. Der zweite Polizist, der vor Ort gewesen und später die 15-Jährige einvernommen hatte, soll ebenfalls als Zeuge befragt werden.