Ex-Polizist rechtskräftig wegen Missbrauchs verurteilt
7,5 Jahre Haft
Das Urteil gegen einen früheren Polizisten aus dem Bezirk Eisenstadt ist rechtskräftig. Der Mann war im November 2025 in Eisenstadt wegen des mehrfachen Missbrauchs seiner Tochter zu 7,5 Jahren Haft verurteilt worden.
Das Urteil gegen den 53-Jährigen wurde jetzt vom Oberlandesgericht Wien bestätigt und ist rechtskräftig.
© BVZ/Kirchmeir
Anzeige war bereits vor zwei Jahren erstattet worden. Während des Prozesses, der im Oktober und November 2025 stattfand, und auch danach befand sich der Angeklagte auf freiem Fuß. Gegen das Urteil, das von einem Schöffensenat am 24. November 2025 getroffen wurde, brachte Verteidiger Florian Astl Berufung ein.
Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil wurde bereits im Sommer 2026 abgewiesen. Die Berufungsverhandlung gegen das Urteil fand am 21. September 2026 am Oberlandesgericht Wien statt.
Die Berufung gegen die Strafhöhe wurde abgewiesen. Es blieb bei einem Strafausmaß von 7,5 Jahren Haft. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Verteidiger Florian Astl bestätigte das Ergebnis. Dem 53-jährigen Verurteilten werde nunmehr die Aufforderung zum Strafantritt zugestellt, der er innerhalb einer Frist Folge leisten muss.
Der 53-Jährige war zuletzt nicht mehr als Polizist tätig, sondern führte ein Unternehmen im Sportbereich. Auf Facebookseiten waren bis vor kurzem noch Fotos zu sehen, die ihn inmitten von Kindern zeigten.
Auf die Tätigkeit des verurteilten Missbrauchstäters angesprochen, teilte der zuständige Sportverband gegenüber der BVZ mit:
„Der Verband hat mit Hr. ****** unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe vereinbart, dass er keinen Unterricht mehr erteilt, bis die Vorwürfe zu seinen Gunsten geklärt sind. Dabei bleibt es nun nach Vorliegen des Urteils. All unsere Schulleiter sind selbständige Unternehmer, die unseren Namen und Internetauftritt nutzen. Das Bild auf Facebook wird vermutlich vom Social Media Team der betreffenden Schule online gestellt worden sein. Wir haben dem aktuellen Schulleiter bereits mitgeteilt, dass er das Bild entfernen lassen möge.“